Kaufpreisaufteilung für die Abschreibung: Neue Rechenhilfe des Finanzministeriums
Für die Abschreibung muss der nicht abnutzbare und daher nicht abschreibungsfähige Boden aus dem Gesamtkaufpreis einer Immobilie wieder herausgerechnet werden. Das Bundesfinanzministerium stellt eine Rechenhilfe zur Verfügung, um diesen Anteil des abschreibungsfähigen Gebäudes am Gesamtkaufpreis für die Abschreibung zu ermitteln.