Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Schritt für Schritt zu mehr Energieeffizienz

Mit einem individuellen Plan können sich Immobilieneigentümer einen Überblick über Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenziale verschaffen.

Wer angesichts horrend steigender Energiekosten sein Ein- oder Mehrfamilienhaus energetisch besser aufstellen will, sollte sich vorab mit einem zugelassenen Energieberater besprechen und einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Das kostet zwar Zeit und Geld, hilft aber das Vorhaben richtig anzupacken und letztlich unterm Strich Kosten zu senken.

Darüber kann eine solche Beratung helfen, Fördergelder für Energieeinsparmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder den Austausch von Fenstern zu erhalten.

Große Nachfrage nach Energieberatern
Da das Interesse an einer Energieberatung derzeit groß ist, empfiehlt es sich, zeitnah einen Termin zu vereinbaren. „Viele Energieberater haben derzeit Wartezeiten von mehreren Wochen“, berichtet Mark Steiger, Energieberater und Vorstand im Landesverband der unabhängigen Energieberater in Baden-Württemberg.

Der erste Termin mit dem Energieberater umfasst eine Bestandsaufnahme der Immobilie vor Ort. Gebäudehülle, Fenster, Außentüren und Heizung werden dabei genau unter die Lupe genommen und dokumentiert.

Erstes Gespräch vor Ort
Ausgehend vom energetischen Ist-Zustand entwickelt der Experte verschiedene Handlungsempfehlungen für eine energetische Gebäudesanierung. Deren Umsetzung wird in einem zweiten Gespräch besprochen. Entsprechend den zeitlichen und finanziellen Voraussetzungen der Eigentümer erstellt der Energieberater dann einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung.

Individueller Sanierungsfahrplan
Dieser auf das Gebäude und die Wünsche des Eigentümers abgestimmte individuelle Sanierungsfahrplan kann bis zu fünf Sanierungsschritte mit jeweils mehreren Maßnahmen enthalten. Der Kunde erhält dazu die Dokumente: „Mein Sanierungsfahrplan“ und „Umsetzungshilfen für meine Maßnahmen“.

In Ersterem werden die vereinbarten Schritte mit zeitlichem Ablauf, Kosten und Einsparpotenzialen präsentiert. Das zweite Dokument enthält detaillierte Informationen über Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf, die Treibhausgas-Emmissionen, Energiekosten, geschätzte Gesamtinvestitionskosten sowie Instandhaltungskosten sowie Fördermöglichkeiten des Bundes.

Immer nur eine Momentaufnahme
„Angesichts der in jüngster Zeit stark schwankenden Energiekosten und sich verändernden Förderbedingungen können diese Berechnungen immer nur eine wirtschaftliche Momentaufnahme sein“, erklärt Steiger. Die Kosten eines iSFP liegen nach Angaben des Verbandes der Energieberater im Schnitt bei rund 1.600 bis 2.500 Euro und sind abhängig von der Größe und Form des Gebäudes.

Die Kosten des Fahrplans selbst werden mit bis zu 80 Prozent gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist die Förderung allerdings bei 1.300 Euro und bei Mehrfamilienhäusern bei 1.700 Euro gedeckelt.

Eine Förderung gibt es Steiger zufolge auch nur dann, wenn der Fahrplan den BAFA-Anforderungen entspricht und die beratende Person auf der Liste des BAFA-Förderprogramms „Energieberatung Wohngebäude“ sowie der Energieeffizienz-Expertenliste aufgeführt ist. Außerdem muss der Bauantrag des betreffenden Gebäudes mindestens zehn Jahre alt sein und die Immobilie überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

Zusätzliche Bonuspunkte nicht verschenken
Doch damit nicht genug: Wer eine im Fahrplan festgelegte Sanierungsmaßnahme umsetzt, bekommt je nach Maßnahme neben der normalen Förderung noch einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozentpunkten. „Gibt es für die Gebäudehülle zum Beispiel eine Förderung von 15 Prozent, sind es im Endeffekt dann 20 Prozent des maximalen Förderbetrages“, erklärt Steiger. Für Heizungen gelte das allerdings nicht mehr – es sei denn, es handelt sich eine Heizungsoptimierung wie den Einbau einer Fußbodenheizung.

Die Fördergelder erhält man nur, wenn die Sanierungsmaßnahmen von einem Fachhandwerker ausgeführt werden und die beschriebenen Effizienzeinsparungen erzielt werden. Seit dem 1. Januar 2023 gilt außerdem: „Finanzielle Hilfen gibt es auch dann, wenn Eigenleistung erbracht wurde“, sagt Steiger mit Blick auf die Materialkosten. Die Sanierungsleistungen müssen allerdings von einem Energieberater abgenommen werden. Dieser habe dann die „fachgerechte Ausführung“ der Maßnahme zu bestätigen.

Karin Birk

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