Indexmieten bedürfen keiner Regulierung

Mieten, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind – sogenannte Indexmieten – sollen begrenzt werden. Solche Forderungen werden derzeit laut angesichts der hohen Inflation und der Diskussionen um bezahlbaren Wohnraum. In einem Brief an Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai H. Warnecke, warum dies ein Irrweg wäre.

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

die Diskussion über die Regulierung von Indexmieten hat in den letzten Tagen an Fahrt aufgenommen. Die Forderungen nach Begrenzungen bestehender Indexmieten oder gar das Verbot neuer Indexmietverträge sind aber weder erforderlich noch sind sie förderlich. Die Befürworter weiterer Eingriffe verkennen die wirtschaftliche Grundlage der Mietkalkulation für Indexmieten.

Der Indexmietvertrag zeichnet sich vor allem durch transparente Mieterhöhungsregelungen aus und beschränkt – von den Betriebskosten abgesehen – weitestgehend jede anderweite Preissteigerung. So sind Modernisierungsmieterhöhungen weitgehend ausgeschlossen. Nur in den Fällen, in denen Eigentümer von vermieteten Gebäuden gesetzlich zu einer Modernisierung verpflichtet werden, ist eine Modernisierungsmieterhöhung ausnahmsweise zulässig.

In den letzten zehn Jahren stiegen die Verbraucherpreise jährlich durchschnittlich um 1,9 Prozent, und das trotz des überproportionalen Anstiegs im Jahr 2022. In drei Jahren dieser Periode stiegen die Preise sogar nur um 0,5 Prozent. Vermieter, die mit ihren Mietern eine Indexmiete vereinbart haben, hatten also wenig Spielraum für Mieterhöhungen. Und das, obwohl beispielsweise die Preise für Dienstleistungen für Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen im selben Zeitraum im Mittel um etwa 4,6 Prozent anstiegen. Diese Kosten stiegen somit mehr als doppelt so stark wie die Verbraucherpreise. Die Preise für die Materialien für Instandhaltungsmaßnahmen stiegen immerhin um 2,5 Prozent und somit immer noch 30 Prozent stärker als die allgemeinen Preise.

In Deutschland werden derzeit etwa zwei Drittel aller Mietwohnungen von privaten Kleinvermietern angeboten, also von privaten Haushalten, die sich nicht hauptberuflich mit der Vermietung von Immobilien beschäftigen, aber dennoch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Fast die Hälfte (45,2 Prozent) dieser größten Vermietergruppe erzielt allerdings lediglich jährliche Einnahmen zwischen null und 5.000 Euro.

Im Jahr 2022 lag die Inflationsrate bei 7,9 Prozent. Das hört sich zunächst erst einmal viel an, wenn die Miete entsprechend erhöht werden soll. Betrachtet man aber die Entwicklung der für die Vermieter relevanten Preise, beispielsweise von Reparaturen und Instandhaltungen, ist die Mieterhöhung noch moderat. Denn die Kosten stiegen hier für die Erzeugnisse für Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen um 14,9 Prozent und die Preise für Dienstleistungen für Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen um 13,2 Prozent.

Eine Deckelung der Mietpreiserhöhungen bei Indexmietverträgen treibt die Interventionsspirale auf dem Wohnungsmarkt, die in den letzten Jahren deutlich an Fahrt gewonnen hat, weiter an. Solche Eingriffe bergen die große Gefahr, dass vor allem private Kleinvermieter aus dem Markt verdrängt werden, weil sich das Vermieten schlichtweg nicht mehr rentiert. Häufig wird in der aktuellen Debatte die finanzielle Situation vieler privater Kleinvermieter übersehen. Auch diese Anbietergruppe gilt es zu schützen.

Schon während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass vor allem die privaten Kleinvermieter das persönliche Gespräch mit ihren Mietern suchten. Sie waren mehrheitlich bemüht, Lösungen zu finden, mit denen beide Seiten leben können und verfolgten gerade nicht das Ziel, die Mieter finanziell maximal auszuschöpfen. Selbiges ist auch bei steigender Inflation für Vermieter mit Indexmietverträgen zu erwarten. Denn bei Indexmietverträgen steigt die Miete nicht automatisch. Vielmehr muss der Vermieter die Mieterhöhung durch eine Erklärung in Textform geltend machen. Somit wird der Vermieter definitiv den Kontakt zu seinen Mietern aufnehmen und kann auf individuelle Umstände der Mieter reagieren.

Ich freue mich, Sie in wenigen Wochen auf unserem Verbandstag begrüßen und mit Ihnen auch über das Thema Indexmieten ins Gespräch kommen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kai H. Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland

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