Hausverkauf: Versicherungen richtig übergeben

Beim Verkauf einer Immobilie gerät das Thema Versicherungen oft in den Hintergrund. Dabei entscheidet sich hier, ob Risiken sauber übergehen oder teure Lücken entstehen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Punkte.

Die Wohngebäudeversicherung geht mit der Eintragung ins Grundbuch automatisch auf den Erwerber über. Entscheidend ist dabei nicht der Notartermin, sondern das Datum der Grundbucheintragung. Nach erfolgter Eintragung im Grundbuch, meist einige Wochen nach dem Notartermin, kann der Käufer den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen oder an seinen Bedarf anpassen.

Kritische Phase zwischen Kaufvertrag und Grundbucheintragung
Bis zur Eigentumsumschreibung bleiben Unklarheiten bestehen: Wer meldet Schäden? Wer erhält die Entschädigung? Wer trägt Selbstbeteiligungen? Diese Punkte sollten idealerweise bereits im Kaufvertrag geregelt werden.

Pflichten des Verkäufers
Bis zur erfolgten Umschreibung bleibt der Verkäufer Versicherungsnehmer. Er ist weiterhin beitragspflichtig und muss Obliegenheiten wie Schadensmeldung und Sicherungspflichten erfüllen. Der Versicherer muss aber über den Verkauf unverzüglich informiert werden.

Leerstand und Umbau
Vorübergehender Leerstand oder bauliche Veränderungen nach dem Verkauf sind anzeigepflichtig. Unterbleibt die Meldung, kann dies zu Leistungskürzungen oder gar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht endet mit Eigentumsumschreibung
Auch diese Versicherung bleibt bis zur Grundbuchumschreibung beim Verkäufer bestehen, da er als Eigentümer weiterhin haftet. Erst mit der Umschreibung im Grundbuch endet der Vertrag. Der Käufer muss rechtzeitig einen eigenen Haftpflichtschutz abschließen.

Verträge, die beim Verkäufer bleiben
Nicht alle Policen gehen automatisch auf den Käufer über:

  • Die Hausratversicherung bleibt bestehen und muss auf die neue Wohnsituation angepasst werden.
  • Technische Versicherungen (zum Beispiel für Photovoltaik-Anlagen oder Wärmepumpen) müssen gekündigt oder übertragen werden.

 

Besonderheit Vermieter-Rechtsschutz
Eine Kündigung nach Eigentumswechsel ist gegebenenfalls möglich. Streitfälle, etwa aus Nebenkostenabrechnungen, sind dann nachträglich aber nicht mehr gedeckt. Eine Fortführung der Rechtsschutzversicherung bis zur endgültigen Abrechnung aller Nebenkosten kann daher sinnvoll sein.

Unterlagen für den Käufer
Für einen reibungslosen Übergang sollten folgende Dokumente bereitgestellt werden:

  • Versicherungsschein der Gebäudeversicherung,
  • gegebenenfalls weitere gebäudebezogene Versicherungsscheine, zum Beispiel für technische Versicherungen,
  • die letzte Beitragsrechnung und
  • die Schadenübersicht der letzten fünf Jahre (falls vorhanden).

Fazit
Versicherungen sind beim Immobilienverkauf ein relevanter Faktor. Unklare Zuständigkeiten oder fehlende Meldungen können zu finanziellen Nachteilen führen. Eine frühzeitige Abstimmung und Dokumentation sorgt für rechtliche Klarheit und einen reibungslosen Übergang.

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