Hausratversicherung: Was Sie bei einem Umzug beachten sollten

Ein Umzug ist immer ein neuer Lebensabschnitt. Doch was passiert mit Ihren Versicherungen, wenn Sie umziehen? Hier erfahren Sie, was Versicherte bei einem Umzug beachten sollten.

Bei einem Umzug ändert sich nicht nur die Adresse, sondern meist auch die Versicherungssituation. In der Regel kann die bisherige Hausratversicherung mit umziehen und gilt vorübergehend sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung, meist für zwei Monate. Die Prämie kann sich jedoch ändern, abhängig von Faktoren wie Einbruchsrate oder Brandschutz.

Ein Umzug allein ist kein Grund, die bestehende Hausratversicherung zu kündigen. Jedoch gibt es Sonderkündigungsrechte in bestimmten Situationen, zum Beispiel Prämienerhöhungen, gestrichene Leistungen, bei dauerhaftem Umzug ins Ausland oder Zusammenzug mit einem Lebenspartner.

Zusammenzug & Hausratversicherung: Eine gemeinsame Versicherung entsteht

Wer mit seiner Partnerin oder seinem Partner zusammenzieht, benötigt nur noch eine Hausratversicherung. Eine Mehrfachversicherung bringt keine Vorteile, weil im Schadensfall nur eine Versicherung den Schaden regulieren darf. Daher sollten Sie beide Verträge prüfen und entscheiden, welche Hausratversicherung bestehen bleibt. Es besteht aber kein Sonderkündigungsrecht durch das Zusammenziehen.

Die Versicherungssituation kann sich ebenfalls ändern, wenn beispielsweise Kinder zum Studieren ausziehen. Hier sollte in die Versicherungsbedingungen geschaut werden, denn häufig sind die Kinder noch über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, auch wenn sie in einer anderen Stadt studieren oder ihre Ausbildung starten.

Ein wichtiger Hinweis: Bei einem Zusammenzug wächst meist der Hausrat. Insbesondere neue Wertsachen erhöhen den Wert des Hausrats und somit die notwendige Deckungssumme. Passen Sie daher die Versicherungssumme an, um eine kostspielige Unterversicherung zu vermeiden.

Ist der Hausrat auf dem Weg ins neue Heim versichert?

Wichtig zu wissen ist, dass Schäden während des Umzugs nur versichert sind, wenn Sie eine Speditions- oder Umzugsfirma beauftragen. Selbst durchgeführte Umzüge mithilfe von Freunden sind nicht versichert.

Auf jeden Fall sollte der Hausratversicherer rechtzeitig über den Umzug informiert werden. Nur so bleibt der Versicherungsschutz aufrechterhalten. Falls sich der Wert des Hausrats – zum Beispiel durch einen Zusammenzug – ändert, sollte dieser ebenfalls mitgeteilt werden.

Auch andere Versicherungen wie Privathaftpflicht- oder Kfz-Versicherung sollten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Wohngebäudeversicherung ist für gewöhnlich ans Haus gebunden und zieht nicht mit um.

Insgesamt ist ein Umzug eine Gelegenheit, bestehende Versicherungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass Sie optimal abgesichert sind. Verpassen Sie nicht die Chance, von möglichen Vorteilen wie etwa angepassten Prämien zu profitieren und die für Sie beste Versicherungslösung zu finden.

Sie haben weitere Fragen? Lassen Sie sich von den Experten der GEV Grundeigentümer-Versicherung unter der Telefonnummer 040 37 66 33 67 beraten.

GEV Grundeigentümer-Versicherung

Suchcode: 2312-fw02