Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Rügen zu hoher Mieten

Das Bundesverfassungsgericht hat am 23. März 2021 festgestellt, dass der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig ist, da dem Land Berlin keine Gesetzgebungskompetenz für das Mietpreisrecht zusteht. Seitdem drängen Legal-Tech-Unternehmen vermehrt Mieter dazu, ihre Miete auf ihre zulässige Höhe hin überprüfen zu lassen. Als Ergebnis der Überprüfung besteht die Möglichkeit, dass der Mieter gegenüber dem Vermieter die Höhe der vereinbarten Miete rügt. In diesem Zusammenhang wird der Vermieter nicht selten aufgefordert, genauere Angaben zum Mietverhältnis, zur Mietsache und zum Vormietverhältnis zu machen. Mit dem Rügeschreiben und dem Auskunftsersuchen sollte vorsichtig umgegangen und dieses nicht übereilt beantwortet werden.

Von Dr. Carsten Brückner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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