Haftung des Maklers: Diskriminierung bei der Wohnungsvermittlung

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt mit Urteil vom 29. Januar 2026 (I ZR 129/25) klar: Ein vom Vermieter eingeschalteter Makler, der über Besichtigungstermine oder die Auswahl von Mietinteressenten entscheidet, unterliegt selbst dem Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) und haftet bei diskriminierendem Verhalten auf Entschädigung.

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