Härtefallfonds für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe: Wann kommt die Kohle?

Haus & Grund fordert zügige Umsetzung des Härtefallfonds für Kohle, Heizöl, Pellets & Co.

Bereits im Dezember 2022 hatten sich die Fraktionen im Bundestag auf rückwirkende Heizkosten-Entlastungen für Nutzer von Heizöl-, Flüssiggas-, Kohle- und Pelletheizungen geeinigt. Nach einem Eckpunktepapier sollen Haushalte für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend eine Entlastung von bis zu 2.000 Euro erhalten. Mitte Januar hätte feststehen sollen, wie man diese Entlastung beantragen kann. Bislang gibt es jedoch immer noch keine konkreten Informationen, wie und wann „die Kohle“ ausgezahlt wird.

In einem Brandbrief an Bundeskanzler Olaf Scholz hat Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, daher auf eine zügige Umsetzung gedrängt: „Die bislang zögerliche Umsetzung des Härtefallfonds für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe schneidet eine Vielzahl von Verbrauchern und Eigentümern in Deutschland von der angekündigten Entlastung ab“, schreibt Warnecke an Bundeskanzler Scholz. Während die Verbraucher von Gas und Strom zügig – unter Zuhilfenahme von Vermietern und Energieversorgern bei der Umsetzung – entlastet werden, müssen die Verbraucher von Kohle, Flüssiggas oder Holzpellets weiterhin warten.

Anna Katharina Fricke, Referentin Presse und Kommunikation Haus & Grund Deutschland

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