Grundsteuerreform: Welche Angaben müssen wann und wie übermittelt werden?

Der Zeitplan für die für alle Immobilieneigentümer verpflichtende Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuerreform steht: Ab 1. Juli bis 31. Oktober 2022 sind die Angaben an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.

Dies ist in der Regel das Finanzamt am Lageort der Immobilie. Gelegentlich gibt es auch für mehrere Orte gebündelt zuständige Grundsteuer-Finanzämter. Dies sollte bei Unsicherheiten vorsorglich erfragt werden. Jedes Bundesland hat dafür seine eigenen Formulare, die zu verwenden sind. Sie sind ab Juli im Elster-Portal des Steuerpflichtigen aufrufbar. Welche Angaben genau gefordert werden, hängt davon ab, in welchem Bundesland die Immobilie liegt. Die Angaben sind elektronisch, in Härtefällen auf Antrag auch mit Papierformular, zu übermitteln. In einigen Ländern sind noch nicht einmal die Formulare fertig. Die Grundsteuer ist damit eine absolute Last-Minute-Aktion, die auf dem Rücken der Immobilieneigentümer lastet.

Erforderliche Angaben

Soviel aber steht fest: Es werden in den Ländern mit wertunabhängigen Modellen oder Flächen-Lage-Modellen (Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen) sowie in Baden-Württemberg naturgemäß etwas weniger Angaben sein als in den Ländern mit Bundesmodell. Baualter und Angaben zur Kernsanierung benötigt man bei den wertneutralen Modellen nicht, ebenso wenig ist die Abfrage eines Bodenrichtwerts dort erforderlich. Für die Außenflächen haben viele Länder angekündigt, dass für den Zeitraum der Abgabe der Erklärung von Juli bis Oktober kostenfreie Abfragen von Katasterdaten und Bodenrichtwerten verfügbar sein werden.

Vorhandene Angaben prüfen

Auch die Versendung eines Schreibens mit den bereits vorhandenen Immobiliendaten wurde angekündigt. Die darin enthaltenen Angaben muss der Eigentümer aber auch auf ihre Richtigkeit hin prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Das kann bei Fragen wie Baujahr, Kernsanierung oder Flächenberechnung ziemlich aufwendig und auch teuer werden. Bauämter, die bei fehlenden Bauunterlagen für Bestandsimmobilien vom Eigentümer konsultiert werden müssten, warten schließlich nicht gerade auf zusätzliche Beschäftigung.

Gebündelte Länderinformationen

Deshalb sollten bei Lücken in der Immobiliendokumentation entsprechende Anfragen an die Bauämter frühzeitig erfolgen. Die kürzlich erstellte Internetseite grundsteuerreform.de bündelt alle Länderinformationen und ist jetzt, wenige Wochen vor dem Beginn der Erklärungsabgabephase, immer noch in Überarbeitung. Dort ist aber zumindest schon eine Information dazu verfügbar, welches Berechnungsmodell das jeweilige Bundesland gewählt hat und welche Angaben hierfür gefordert werden.

Haus & Grund kritisiert Pflicht zur elektronischen Abgabe

Unzumutbar ist aus unserer Sicht der faktische Zwang zur elektronischen Abgabe der Erklärung über einen unter Umständen noch einzurichtenden Elster-Zugang. Dies kann in der Regel nur durch einen begründeten Härtefallantrag ans Finanzamt abgewendet werden. Hier scheinen die Bundesländer aber unterschiedlich streng zu sein. Bayern zum Beispiel hat angekündigt, ab Juli auch die Papierformulare öffentlich auszulegen.

Sibylle Barent, Leiterin Steuer- und Finanzpolitik Haus & Grund Deutschland

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