Grundsteuer-Update: Einsprüche und Musterklage

Was bewirken Einsprüche gegen den Wertbescheid, und wie ist es um die Musterklage von Haus & Grund bestellt?

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bundesmodell, das in allen Bundesländern außer Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gilt.

Was bewirkt ein Einspruch gegen den Wertbescheid?

Ein Einspruch bewirkt, dass die Rechtswirkung aus dem Grundsteuerwertbescheid zunächst nicht entsteht. Nach derzeitigem Stand wird der mit dem Einspruch angegriffene Bescheid aber Grundlage des endgültigen Grundsteuerbescheides für 2025. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist mit einer Ablehnung der eingelegten Einsprüche zu rechnen, wenn sie lediglich mit der Untauglichkeit des gesetzlich festgelegten Bewertungsverfahrens und nicht mit der konkreten Grundstückssituation begründet werden. Das Einspruchsverfahren ist nicht kostenpflichtig. Beauftragt man allerdings einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt mit dem Einspruch, fallen die entsprechenden gesetzlichen Gebühren an.

Wie reagieren die Finanzämter auf den Einspruch?

Die Finanzämter versenden, wenn sie überhaupt auf den Einspruch reagieren, derzeit zumeist nur erläuternde Schreiben. Darin führen sie aus, dass sie an geltendes Recht gebunden seien, solange keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliege, wonach die Bewertung verfassungswidrig sei. Die Schreiben sind zumeist mit der Frage verbunden, ob der Einspruch trotz der eindeutigen Rechtslage aufrechterhalten werden soll. Ein Aufrechterhalten des Einspruchs ist nicht mit Kosten verbunden. Kostenpflichtig wäre erst eine Klageerhebung nach Ablehnung des Einspruchs. Wird der Einspruch zurückgezogen, ist der Bescheid nach derzeitigem Stand bestandskräftig.

Was bewirkt die Musterklage?

Ein gesetzliches Ruhen des Einspruchsverfahrens kommt erst in Betracht, wenn ein Musterverfahren zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsverfahrens vor einem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist.

Eine Verbändeallianz aus Haus & Grund Deutschland, dem Bund der Steuerzahler, der Deutschen Steuergewerkschaft und dem Deutschen Steuerberaterverband fordert deshalb von den Finanzverwaltungen der Länder, alle bereits ergangenen und aktuell ergehenden Wertbescheide vorläufig zu stellen. Dann wäre ein Einspruch durch jeden einzelnen Eigentümer nicht erforderlich, um Rechte zu wahren und Bescheide offen zu halten. Dies würde auch die Finanzämter entlasten, bei denen derzeit eine Vielzahl von Einsprüchen eingeht. Der Forderung wurde aber bisher nicht entsprochen.

Wie ist der Stand bei der Musterklage gegen das Bundesmodell?

Eine Klage kann grundsätzlich erst dann erhoben werden, wenn der Einspruch abgelehnt wurde. Bisher fehlt es in den Musterverfahren – wie auch in den anderen uns bekannten Fällen – an einer Ablehnung des Einspruchs durch das Finanzamt. Eine Klage könnte zwar mit Zustimmung der Finanzverwaltung auch ohne vorher durchgeführtes Einspruchsverfahren erhoben werden. Diese Zustimmung der Finanzverwaltung blieb jedoch bislang aus. Somit muss nach aktuellem Stand auch in den Musterfällen bis zur ablehnenden Einspruchsentscheidung abgewartet werden. Es besteht die Möglichkeit, die Untätigkeit der Finanzverwaltung im Einspruchsverfahren mit einer Untätigkeitsklage anzugreifen. Diese Klage setzt aber eine Wartefrist von sechs Monaten ab Einlegung des Einspruchs voraus.

Sibylle Barent, Leiterin Steuer- und Finanzpolitik Haus & Grund Deutschland

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