Grunderwerbsteuer: Steuerfalle beim Bauträger-Kauf
Worauf zahlt man Grunderwerbsteuer beim Kauf vom Bauträger? Zu dieser umstrittenen Frage hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) geäußert und dabei einige Steuerfallen beim Erwerb vom Bauträger offengelegt. Denn: Auch Zahlungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche unterliegen der Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag besteht. Das Finanzamt muss dann neben dem ursprünglichen Grunderwerbsteuerbescheid über die Besteuerung des Kaufvertrags einen nachträglichen gesonderten Steuerbescheid erlassen. Das entschied der BFH in seinem Anfang März 2025 veröffentlichten Urteil vom 30. Oktober 2024 (II R 15/22).