Grenzen der Versicherbarkeit

Fußballerbeine, wertvolle Gemälde oder ganze Ölplattformen im Meer – offenbar lässt sich fast alles versichern. Doch es gibt Grenzen für die Versicherbarkeit von Risiken.

Um Leistungen in einem Versicherungsvertrag festzulegen, müssen die Merkmale eines Versicherungsfalls wie Personen, Gegenstände und versicherte Gefahren sowie die abzudeckenden Schäden und die Versicherungsleistung eindeutig definiert werden können. Deshalb ist es kaum möglich, komplexe Gefahren – sogenannte systemische Risiken – wie Pandemien, Atomunfälle, Kriege, Cyberkriminalität oder Klimakatastrophen zu versichern.

Versicherungen nutzen den mathematischen Ansatz zur Risikobewertung. Das heißt: Der Prämiensatz muss höher sein als die Schadenswahrscheinlichkeit und der Sicherheitszuschlag. Dieser fängt unerwartet hohe Kosten aus der Schadensregulierung ab. Über den mathematischen Ansatz hinaus spielen bei den Grenzen der Versicherbarkeit aber vor allem die ökonomischen Merkmale eine Rolle. Diese Merkmale sind die Bedingung dafür, dass Versicherungen ein Risiko als versicherbar einstufen:

Eindeutigkeit

Die Eindeutigkeit ergibt sich aus den Versicherungsarten (Versicherungssparte oder Versicherungstyp) und der jeweils genauen Definition des versicherten Schadensereignisses beziehungsweise der versicherten Gefahr.

Zufälligkeit

Bei Vertragsabschluss sind für beide Parteien der Zeitpunkt und/oder der Eintritt des Risikos ungewiss und unbeeinflussbar, also zufällig – ebenso, ob ein Schaden eintritt und wenn ja, in welcher Höhe. Ein bereits bekanntes Ereignis kann also nicht versichert werden. Ein schon brennendes Haus ist damit unversicherbar.

Schätzbarkeit

Versicherer müssen einschätzen und bewerten können, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein bestimmter Schaden eintritt und welche Kosten damit verbunden sein werden. Für eine objektive Schätzung liegen in der Regel hinreichend zuverlässige Daten vor. Liegen diese Erfahrungswerte nicht vor, ist es für den Versicherer schwer, die Risiken und möglichen Kosten einzuschätzen.

Unabhängigkeit

Risiken sind nur dann versicherbar, wenn sie regional begrenzt und unabhängig voneinander auftreten. Ist das nicht der Fall, übersteigt das die Finanzkraft der Versicherer. Ein Beispiel aus jüngerer Vergangenheit, das zu Rechtsstreitigkeiten führte, waren die im Rahmen der Corona-Pandemie global auftretenden Betriebsunterbrechungen von Unternehmen – und die damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden. Der Versicherungsschutz hing von den individuell vereinbarten Vertragsbedingungen ab und konnte nicht pauschal gewährt werden.

Hauseigentümer sollten den Versicherungsumfang ihrer Wohngebäudeversicherung prüfen. Denn normalerweise sind sie gegen die Folgen von Sturm und Hagel abgesichert. Aber Achtung: Überschwemmungen durch Starkregen sind damit nicht abgesichert, obwohl dieses Risiko versicherbar ist. Ergänzend sollte daher eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. So können Sie auch dieses Risiko mitversichern.

Sie haben weitere Fragen? Lassen Sie sich von den Experten der GEV Grundeigentümer-Versicherung unter der Telefonnummer 040 37 66 33 67 beraten.

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