Glasversicherung: Sinnvoller Schutz vor Glasbruch

Eine Glasversicherung deckt in der Regel Schäden an Glasflächen ab, die sich im Hausrat oder am Wohngebäude befinden. Zu den typisch versicherten Gegenständen gehören Fenster, Glastüren und Wintergärten.

Diese Versicherung ersetzt im Fall des Falles nicht nur unmittelbare Schäden, sondern erstattet auch zusätzliche Kosten für Reparaturen und Notdienste.

Arten von Glasversicherungen

  1. Haushaltsglasversicherung: Sie schützt Glas in privaten Wohnungen und Häusern, zum Beispiel Fenster und Möbelverglasungen.
  2. Gewerbliche Glasversicherung: Sie deckt Glasflächen in Geschäftsräumen, etwa Schaufenster und Glastrennwände.
  3. Sonderverglasungsversicherung: Sie versichert teure Verglasungselemente wie Glasdächer und Lichtkuppeln.

Ist Glas bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen mitversichert?
Glas ist oft nur unter bestimmten Bedingungen in Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen mitversichert, hauptsächlich bei Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Sturm oder Hagel. Eine Glas-Zusatzversicherung erweitert diesen Schutz erheblich und deckt Glasbruchschäden ab. Dieser Schutz gilt unabhängig von der Ursache.

Wann zahlt die Glasversicherung nicht?
In folgenden Situationen reguliert die Glasversicherung den Schaden nicht:

Abnutzung: Schäden durch Verschleiß oder Alterung

Oberflächliche Schäden: Kratzer oder Trübungen

Höhere Gewalt: Erdbeben, politische Unruhen, Sturmfluten

Vorsätzliche Beschädigung: absichtlich verursachte Schäden.

Bestimmte Arten von Glas, wie etwa Hohlgläser wie Trinkgläser, Handspiegel, Glühbirnen und Leuchtröhren, werden ebenfalls nicht versichert. Das gilt auch für Bildschirme, Photovoltaik-Gläser oder Lampen aus Glas.

Wann ist eine Glasversicherung sinnvoll?
Eine Glasversicherung empfiehlt sich, wenn Sie kostspieliges Glasmobiliar oder teure Glasfenster besitzen. Eine Glasbruchversicherung ist auch dann sinnvoll, wenn in Ihrem Haushalt ein erhöhtes Risiko für Glasbruch besteht, wie etwa durch kleine Kinder oder größere Haustiere.

Zusätzliche Vorteile der Glasversicherung
Mit einer Glas-Zusatzversicherung sind auch spezielle Glaselemente wie künstlerisch bearbeitete Scheiben oder Glasdächer abgesichert.

Der Schutz umfasst:

  • Gebäude- und Mobiliarverglasung
  • Künstlerisch bearbeitete Scheiben
  • Glasscheiben von Aquarien und Terrarien
  • Platten aus Glaskeramik inklusive Elektronik (zum Beispiel Ceran- und Induktionskochfeld)
  • Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich Rahmen (zum Beispiel bei Balkonkraftwerken).
  • Die Versicherung übernimmt zudem Kosten für Reparaturen und Notdienste. Das ist insbesondere bei umfangreichen Glasflächen in modernen Wohngebäuden von großem Wert.

Fazit: Bei viel und wertvollem Glas ist eine Glasversicherung sinnvoll
Eine Glasversicherung schützt umfassend vor den finanziellen Folgen von Glasbruchschäden. Daher ist diese Zusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Sie stellt sicher, dass Sie im Schadensfall nicht auf hohen Kosten sitzenbleiben.

Sie haben weitere Fragen? Lassen Sie sich von den Experten der GEV Grundeigentümer-Versicherung unter der Telefonnummer 040 – 37 66 33 67 beraten.

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