Gewerbliche Mietverträge ohne Schriftform – Wichtige Übergangsfristen für Vermieter im Überblick

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Änderung im Mietrecht für langfristige gewerbliche Mietverträge in Kraft: Die bisher gesetzlich vorgeschriebene Schriftform bei Mietverträgen über ein Jahr Laufzeit wird durch die Textform ersetzt.

Dieser Inhalt steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an.