Gewerbemietverträge: Betriebskosten und Umsatzsteuer in Eigentümergemeinschaften
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 15. Januar 2025 (XII ZR 29/24) entschieden, dass Vermieter bei der Abrechnung der Betriebskosten gegenüber gewerblichen Mietern die Umsatzsteuer nicht aus den Kosten herausrechnen müssen, wenn sie sich auf die Jahresabrechnung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) stützt – sofern diese selbst keine Umsatzsteuer berechnet.