GEG-Schrecken: Das Ergebnis zählt

Haus & Grund hat gekämpft – und sehr viel erreicht. Statt des Heiz-Hammers kommt jetzt ein praxistaugliches Gebäudeenergiegesetz (GEG). Denn das meiste ist jetzt so geregelt, dass es für Eigentümer gut umsetzbar ist.

Auch nach dem 1. Januar 2024 können alle Heizungsarten eingebaut werden. Nur wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, müssen bei einem Heizungstausch erneuerbare Energien eingesetzt werden. Aber eine Pflicht zum Heizungstausch gibt es nicht. Und dann, wenn die neuartige Heizung zu teuer ist, kann ein Härtefall geltend gemacht werden.

Darüber hinaus wurden viele teure technische Vorgaben aus dem Gesetz gestrichen, ebenso wie die Pflichten zum Austausch von Nebengeräten wie Umwälzpumpen. Und auch Wohnungseigentümer bekommen ausreichend Zeit, um in der GdWE zu überlegen, wie man eines Tages umrüsten will.

Auch die einseitige Entlastung von Mietern ist gestrichen. Die Kosten für den Betrieb der Heizungsanlage können weiter im gewohnten Umfang als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Hinzu tritt eine neue, zusätzliche Modernisierungsmieterhöhung sowie eine umfassende Förderung. 30 Prozent der Investitionskosten für eine neue Heizung erhält jeder Eigentümer. Für selbstnutzende Eigentümer sind, je nach Zeitpunkt des Heizungstauschs und Einkommen des Eigentümers, bis zu 70 Prozent staatliche Förderung möglich.

Das Gesetz hat seinen ursprünglichen Schrecken verloren. Jetzt kann es im September vom Bundestag verabschiedet werden. Auch wenn die politische Debatte, geprägt von Ideologie und der Ablehnung privaten Eigentums, nervenaufreibend war, das Ergebnis ist, was zählt.

Kai H. Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland

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