Gartenhaus: Was Eigentümer beachten sollten

Ob eine kleine Laube, ein größeres Gartenhaus oder die Sauna im Garten – bei der Planung kommt es auf die Größe und die Einhaltung der Grundstücksgrenzen an. Da diese Richtlinien von Bundesland zu Bundesland verschieden sind, sollten sich Bauherren vor dem eigentlichen Bau Erkundigungen und Genehmigungen einholen.

Ob ein Spielhaus für die Kleinsten, ein Hobbyraum, ein Rückzugsort mit Schlafmöglichkeit oder einfach ein geschützter Stellplatz für Gartenmöbel und Geräte: Ein Gartenhaus kann vielen Zwecken dienen. Doch zunächst sollte man sich die Frage stellen, ob das Wunschgebäude eine Baugenehmigung braucht.

Örtliches Bauamt kontaktieren
Abhängig von Größe und umbautem Raum, der Lage im Garten (Abstand zum Nachbarn), Verwendungszweck und Wohnort kann eine Baugenehmigung für das Gartenhaus notwendig werden. Die Bestimmungen dazu, was wie und wo gebaut werden darf, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Normalfall ist eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus eher nicht erforderlich. Falls doch, steht der Umsetzung meist nichts Gravierendes im Wege. Die Genehmigung muss aber eingeholt werden – und zwar vor dem Aufstellen. Auskunft darüber, welche Genehmigungen eingeholt werden müssen, erteilt das örtliche Bauamt. Die Bauämter haben unterschiedliche Bezeichnungen und nennen sich beispielsweise auch Stadtplanungsamt, Baubehörde oder untere Bauaufsichtsbehörde.

Standort wählen
Oft wählen Eigentümer einen Standort für das Gartenhaus am Rande ihres Grundstücks. Schließlich bietet das die beste Platzausnutzung, das Häuschen kann als Sichtschutz fungieren und es versperrt keinen Blick auf den eigenen Garten. Vielerorts dürfen sogenannte Nebenanlagen – dazu zählt das Gartenhaus – allerdings nur innerhalb der sogenannten Baugrenzen aufgestellt werden. Die Baugrenzen sind meist als Linie im Bebauungsplan eingezeichnet. Darüber dürfen keine Gebäudeteile hinausragen. Auch über den Bebauungsplan informiert die örtliche Baubehörde.

Und nicht zuletzt – auch wenn die Aufstellung an der Grundstücksgrenze allen Anforderungen entspricht, ist es oft ratsam, etwaige Nachbarn mit ins Boot zu holen. Denn eventuell ist der Nachbar nicht erfreut, wenn er nun statt auf grünes Buschwerk auf eine Hausrückwand blicken muss. Wird dieser hingegen bei der Planung eingebunden, kann das den Nachbarschaftsfrieden langfristig erhalten.

Art des Gartenhauses
Ob klassische Gartenhäuser im alpenländischen Stil mit Satteldach, Pultdach oder moderne Geräteschuppen mit Flachdach – zahlreiche Hersteller bieten Gartenhäuser unterschiedlichster Art an. Zumeist handelt es sich dabei um Fertigbausätze aus Holz. Für Sonderanfertigungen müssen Bauherren deutlich tiefer in die Tasche greifen.

Je nach Zweck des Gartenhauses sollte auch die Wandstärke gewählt werden. Für ein Gartengerätehaus genügen etwa 28 Millimeter starke Holzwände. Soll es jedoch ein Gartenhaus sein, in dem auch Personen übernachten, sollte es mindestens eine Wandstärke ab circa 40 Millimetern haben. Besonders robuste Gartenhäuser können auch eine Wandstärke von 70 Millimetern oder mehr haben.

Für alle Gartenhäuser aus Holz gilt jedoch: Die Pflege ist das A und O. Holzgartenhäuser sollten vor der ersten Nutzung mit einer Holzschutzlasur behandelt werden und müssen auch für eine lange Lebensdauer immer mal wieder gestrichen werden.

Fundament ist wichtig
Unabhängig davon, ob das Gartenhaus als Geräteschuppen oder als Mini-Haus genutzt wird: Das Holz vom Gartenhaus sollte nicht den feuchten Boden berühren, ansonsten rottet es schnell von unten. Als Unterkonstruktion sind verschiedene Varianten möglich, von der punktuellen Fundamentierung bis hin zur kompletten Betonplatte. Bei letzterer sollte eine Drainage mitverlegt werden, ansonsten besteht die Gefahr der Wasserbildung unter dem Gartenhaus. Gehwegplatten mögen bei kleinen Häusern oder Geräteschuppen ausreichen, sollten aber mit Beton gesichert werden, ansonsten können sie in manchen Fällen im Laufe der Jahre verrutschen.

Dacheindeckung
Schlussendlich ist ein dichtes, widerstandsfähiges Dach die wichtigste Voraussetzung für eine lange Lebensdauer des Gartenhauses. Preisgünstige Bausätze beinhalten meist nur dünne Dachpappe. Höherwertige Dachabdichtungsbahnen, Schindeln oder Dachziegel bieten hingegen einen besseren Schutz gegen Witterungseinflüsse.

Die Baugrenze ist die im Bebauungsplan festgesetzte beziehungsweise eingezeichnete Linie, welche von Gebäuden oder deren Teilen nicht überbaut werden darf. Geringfügige Abweichungen und Sonderregelungen können – je nach zugrunde liegender Landesbauordnung – zulässig sein.

Anna Katharina Fricke, Referentin Presse und Kommunikation Haus & Grund Deutschland

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