Förderungen von Einzelmaßnahmen: Erst Vorvertrag schließen, dann Förderung beantragen

Wer auf Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zugreifen will, muss künftig schon mit einem ausführenden Unternehmen ins Geschäft gekommen sein. Erst danach kann die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Zum 1. Januar 2024 ist die Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft getreten. Gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern, wie zum Beispiel ein Fenstertausch, die Dämmung von Außenwänden und Dach oder auch Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Förderanträge zum Heizungstausch werden hingegen seit diesem Jahr über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geregelt.

Bonus für individuellen Sanierungsfahrplan

Generell gilt, dass bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden. Bei der Ausführung einer Sanierung – Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik – als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. Der Bonus wird bei der Förderung von Heizungen nicht gewährt.

Vorvertrag nötig

Neu ist, dass zur Antragsstellung bereits ein unterschriebener Handwerkervertrag vorliegen muss, der auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthält. Zuvor reichte die Vorlage eines Angebots. Bauherren müssen sich also vorab konkret für ein Sanierungsangebot entschieden haben. Doch auch hier darf mit der Maßnahme erst begonnen werden, wenn die Förderung bewilligt wurde. Der Vorvertrag muss die Erteilung der zu beantragenden Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung beinhalten. Sollte die Förderzusage vom Staat nämlich wider Erwarten ausbleiben, kann sich der Bauherr vom Vertrag zurückziehen. Der Vertrag tritt also nur in Kraft, wenn es zu einer Förderzusage kommt. Weitere Informationen sowie eine von BAFA und KfW anerkannte Musterformulierung stellt Haus & Grund auf der Internetseite zur Verfügung: hausund.co/heizungstausch

Hinweis

Im Rahmen der Antragstellung in der BEG EM ist es für viele Maßnahmen erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Bei der Suche nach dem passenden Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.

Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen

  • 15 Prozent für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • 15 Prozent für Erneuerung von Fenstern, Außentüren und -toren
  • 15 Prozent für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung
  • 15 Prozent für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • 15 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
  • 15 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, etwa hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungspumpen
  • Plus 5 Prozent zusätzlich (iSFP-Bonus) bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (nicht bei Förderung von Heizungen)
Einzelmaßnahmen Zuschuss iSFP-Bonus
Gebäudehülle 15 % 5 %
Anlagentechnik 15 % 5 %
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 15 % 5 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50 %

Anna Katharina Fricke, Referentin Presse und Kommunikation Haus & Grund Deutschland

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