Förderung: Sanieren mit günstigen Krediten

Wer sein Eigenheim sanieren will, kann von zahlreichen Zuschüssen aus verschiedenen regionalen und überregionalen Fördertöpfen profitieren. Attraktiv sind für viele Eigentümer jedoch auch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), um die geplanten Maßnahmen zu finanzieren und so die finanzielle Belastung zeitlich zu strecken. Diesbezüglich herrschte zuletzt jedoch große Verunsicherung.

Für die Sanierung einer Wohnung oder eines Hauses auf ein Effizienzhaus- beziehungsweise Effizienzgebäudeniveau bietet die KfW verschiedene Kredite an. Gefördert wird nicht nur die Sanierungsmaßnahme selbst, sondern beispielsweise auch eine Baubegleitung. Die Zinskonditionen orientieren sich auch bei Förderkrediten am Kapitalmarkt, sind aber dennoch in der Regel vergleichsweise günstig und für Eigentümer daher attraktiv.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt vom 15. November 2023 wurden einzelne KfW-Fördermaßnahmen zuletzt ausgesetzt, die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie zu Komplettsanierungen zum Effizienzhaus blieben jedoch erhalten. Neu erhältlich ist nun ein zinsvergünstigter Ergänzungskredit, mit dem die mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geförderten Maßnahmen wie ein Heizungstausch finanziert werden können.

Günstige Konditionen fürs Darlehen

Demnach haben selbst nutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro die Option, ein – zusätzlich zu möglichen Förderzuschüssen – ergänzendes Kreditangebot in Anspruch zu nehmen, wenn sie beispielsweise ihre Heizung austauschen oder die Fassade dämmen. Die höchstmögliche Kreditsumme beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit und die maximale Zinsvergünstigung 2,5 Prozent für die erste Zinsbindungsfrist bei 30 Jahren Laufzeit, wobei die maximale Zinsbindungsfrist bei höchstens 10 Jahren liegt. Auch für Nichtwohngebäude kommen die Ergänzungskredite der KfW infrage. Die höchstmögliche Kreditsumme liegt bei 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal sind es insgesamt 5.000.000 Euro pro Vorhaben.

Während Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen direkt bei der KfW beantragt werden, müssen sich Sanierungswillige für einen Ergänzungskredit an ihre Haus- oder Geschäftsbank wenden und eine Zuschusszusage durch die KfW beziehungsweise einen Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorlegen.

Astrid Zehbe, Referentin Presse und Kommunikation Haus & Grund Deutschland

Suchcode: 2402-hl05