Fördermittel: Der Staat hilft mit

Wer durch den Austausch von Fenstern oder der Sanierung der Fassade mehr Energieeffizienz erreicht, kann bei seinem Vorhaben mit staatlichen Fördermitteln rechnen.

Der Staat fördert Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung auf unterschiedliche Weise. Zum einen gibt er direkte Investitionszuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zum anderen gibt es Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Tilgungszuschüssen. Dabei darf für dieselbe Maßnahme jeweils nur ein Antrag gestellt werden.

Wie auch immer der Förderweg aussieht, in jedem Fall muss ein für die Förderprogramme des Bundes zugelassener Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Mit ihm kann besprochen werden, was sinnvollerweise gemacht werden sollte und in welcher Reihenfolge. Er achtet auch darauf, dass die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden und prüft deren Umsetzung. Sowohl die Leistung der Energieexperten als auch ein individueller Sanierungsfahrplan werden zusätzlich gefördert. Entsprechende Experten finden Sanierer unter www.energie-effizienz-experten.de.

BAFA-Zuschüsse bis zu 15.000 Euro

Bei einem BAFA-Zuschuss liegt die Mindest-Investitionssumme bei 2.000 Euro. Maximal kann die geförderte Investitionssumme bis zu 60.000 Euro pro Wohnungseinheit betragen. Finanziell unterstützt werden dabei energieeinsparende Maßnahmen wie der Austausch von Fenstern oder die Dämmung der Fassade. Dabei beträgt der Fördersatz 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ist die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans, steigt der Fördersatz auf 25 Prozent, sodass insgesamt Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit möglich sind. Das Geld gibt es aber nur, wenn der Förderantrag vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt und genehmigt wurde und die Maßnahmen von einem Fachunternehmen erbracht wurden. Als Maßnahmenbeginn gilt dabei bereits der Abschluss von Leistungs- und Lieferverträgen, heißt es beim BAFA.

Förderkredite gibt es bei der KfW

Eine andere Möglichkeit der Förderung besteht über einen KfW-Kredit. Der maximale Kreditbetrag beträgt hier 60.000 Euro pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss für die Maßnahme beträgt 20 Prozent und erhöht sich als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans auf 25 Prozent. Auch hier muss der Antrag vor Beginn der Baumaßnahme bewilligt worden sein, wobei Planungs-Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus muss der Bauantrag für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Wird ein Haus komplett saniert und auf einen besseren Energieeffizienzstandard gebracht, kann man dafür ebenfalls einen Förderkredit bei der KfW mit Tilgungszuschuss oder einen direkten Zuschuss beantragen. Dabei gilt: Je besser der durch die Sanierung erreichte Effizienzstandard ist, desto höher ist die Förderung. Die maximale Kreditsumme beziehungsweise Fördersumme beträgt hier 150.000 Euro pro Wohneinheit. Je nachdem können die beschriebenen Fördermöglichkeiten durch Zuschüsse der Länder oder der Kommunen noch ergänzt werden.

Weitere Informationen: www.kfw.dewww.bafa.de

Karin Birk

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