Feuer im Garten: Was ist erlaubt?

Sommer, Sonne, lauschige Grillabende. Am besten noch mit Stockbrot am Lagerfeuer. Doch ist ein Feuer im Garten immer erlaubt? Welche Regeln müssen beachtet werden?

Grundsätzlich ist es erlaubt, ein Feuer im eigenen Garten anzuzünden. Allerdings gilt das nur für sogenannte Wärme- und Gemütlichkeitsfeuer. Unter diese Definition fällt das Feuer in einer Feuerschale, einem Feuerkorb, einem Außenkamin oder einem handelsüblichen Grill. Hier gehen die Flammen in der Regel maximal ein Meter in die Höhe und in die Breite und begrenzen das Feuer auf eine vorab bestimmte abgesicherte Fläche.

Bei einem Lagerfeuer kann die Lage anders sein. Größere Lagerfeuer werden direkt am Boden entzündet und mit aufgestapelten Holzscheiten am Brennen gehalten. Das erfordert zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, deshalb müssen sie unter Umständen bei der Kommune angemeldet und genehmigt werden.

Wer ein kleines Feuer im eigenen Garten plant, sollte die direkten Nachbarn informieren, damit sich niemand vom Rauch gestört fühlt und Fenster geschlossen werden können.

Ist das Haus oder der Garten vermietet, sollte die Hausordnung entsprechende Regelungen enthalten, was erlaubt oder verboten ist.

Was gibt es bei Feuerschale und Grill im Garten zu beachten?

Damit ein Feuer im eigenen Garten nicht zur Gefahr wird, sollten folgende Faustregeln befolgt werden:

  • Platzieren Sie das Feuer im Garten mit ausreichend Abstand zu anderen Gegenständen.
  • Halten Sie Löschutensilien (zum Beispiel Wasser, Sand, Löschdecke oder Gartenschlauch) griffbereit.
  • Behalten Sie das Feuer jederzeit im Auge.
  • Vermeiden Sie starke Rauchentwicklung und verwenden Sie nur gut durchgetrocknetes und unbehandeltes Holz.
  • Bei Funkenflug und Rauchentwicklung: Löschen Sie sofort das Feuer.
  • Verzichten Sie auf ein Feuer im Garten bei starkem Wind und nach langer Trockenheit.
  • Das Feuer niemals in einer überdachten Fläche oder in einem Pavillon entfachen.
  • Achten Sie auf Kinder und Haustiere.

Dürfen Gartenabfälle und Laub verbrannt werden?
Das Verbrennen von Gartenabfällen (Laub und Schnittgut) ist laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit dem 1. Januar 2015 verboten. Wer hiergegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße. Es gibt aber in manchen Kommunen und Landkreisen Ausnahmeregelungen, beispielsweise wenn Gartenabfälle nicht kompostiert werden können oder es keine alternativen Sammelstellen durch die Abfallwirtschaft gibt. Manche Kommunen legen sogar sogenannte Brenntage für Gartenbesitzer fest.

Wie reagiere ich, wenn das Feuer ausbricht?
Ruhe bewahren! Das ist die erste Regel bei einem Brand. Beobachten Sie die Umgebung und stellen Sie fest, wohin das Feuer sich ausbreitet. Bringen Sie andere Menschen außer Reichweite der Flammen. Unternehmen Sie, falls möglich, einen Löschversuch. Bringen Sie sich dabei jedoch nicht in Gefahr! Sollte der Versuch nicht direkt gelingen, verlassen Sie den Gefahrenort. Sind Sie in Sicherheit, rufen Sie direkt den Notruf unter der 112 an und schildern Sie den Vorfall.

Brandschaden: Welche Versicherung zahlt?
Je nach Art des Schadens begleichen eine Wohngebäudeversicherung, eine Hausratsversicherung oder bei Schäden an fremdem Eigentum die Privathaftpflichtversicherung Brandschäden. Schäden durch Feuer zählen zu den häufigsten Schadensquellen in Deutschland.

Sie haben Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz? Die GEV Grundeigentümer-Versicherung bietet für Haus & Grund-Mitglieder einen Sonderrabatt. Sprechen Sie unser Team an, es berät Sie gern unter 040 3766 3367. www.gev-versicherung.de

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