Das Kernproblem liegt in der Nutzungsstruktur: Ferienimmobilien stehen oft monatelang leer und werden daher zwischenzeitlich an wechselnde Gäste vermietet – in der Regel auf Basis von Kurzzeitmietverträgen gemäß § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Beides ist in Standard-Policen häufig nur eingeschränkt oder gar nicht versichert. Leerstand kann vertraglich sogar zum Ausschluss führen; Vermietung wird teils als leistungskürzender Tatbestand gewertet.
Hinzu kommen Haftungsrisiken: Verletzt sich ein Gast auf dem Grundstück oder in der Wohnung, haftet der Eigentümer. Ebenso kann ein Leitungswasserschaden, der in einer unbewohnten Immobilie tage- oder wochenlang unentdeckt bleibt, erhebliche Folgeschäden verursachen. Einbruch und Vandalismus während einer Leerstandsphase sind weitere typische Schadenfälle, die Standard-Policen oft nicht im Blick haben.
Was Eigentümer konkret prüfen sollten
Die bedarfsgerechte Absicherung einer Ferienimmobilie sollte mindestens folgende Punkte erfüllen: Leerstand von bis zu 180 Tagen im Jahr ist ausdrücklich eingeschlossen, Kurzzeitvermietung an wechselnde Gäste ist als Nutzungsform anerkannt und Mietausfälle infolge eines versicherten Schadens sind abgedeckt. Kosten für Ersatzunterkünfte und eventuelle Rückreisen von Gästen werden übernommen – üblicherweise bis zu 10.000 Euro für bis zu 100 Tage. Idealerweise bündelt eine Police Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtschutz in einer einzigen Lösung.
Besondere Anforderungen bei EU-Auslandsimmobilien
Wer eine Immobilie im EU-Ausland besitzt – etwa in Spanien, Frankreich oder Portugal –, muss zusätzliche Hürden bedenken. Das Versicherungsrecht des jeweiligen Landes kann erheblich vom deutschen abweichen. Deutsche Policen entfalten im Ausland mitunter keine oder nur eingeschränkte Wirkung. Im Schadenfall kommen Sprachbarrieren und unterschiedliche Regulierungspraktiken hinzu. Entscheidend ist daher, ob eine Police explizit für den jeweiligen Standort gilt – und ob im Fall des Falles ein deutschsprachiger Ansprechpartner erreichbar ist.
Fazit: Auf den genauen Wortlaut kommt es an
Der Produktname einer Versicherung sagt wenig über ihren tatsächlichen Schutzumfang aus. Eigentümer von Ferienimmobilien sollten bestehende Policen gezielt auf Ausschlussklauseln prüfen – insbesondere bezüglich Leerstand und Vermietung – und bei Bedarf eine spezialisierte Lösung wählen – im Schadenfall kann das entscheidend sein.