Der Lebensraum der Spechte hat sich verändert. In vielen Städten fehlen alte oder abgestorbene Bäume, die diese Vögel für Nahrungssuche und Höhlenbau benötigen. Gedämmte Fassaden sind da ein dankbarer Ersatz: Der Klang beim Klopfen erinnert an morsches Holz, der Putz lässt sich vergleichsweise leicht durchdringen. Besonders häufig betroffen sind Außenwände mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS).
Wärmegedämmte Außenwände sind auch deshalb für Spechte so verlockend, weil sich der Dämmstoff schnell ausräumen lässt. Innerhalb weniger Tage kann so eine geeignete Nisthöhle entstehen. Für das Gebäude hat das üble Konsequenzen: Die Dämmwirkung lässt nach, Feuchtigkeit kann eindringen und Folgeschäden begünstigen. Oft entstehen mehrere Öffnungen in räumlicher Nähe, die später auch von anderen Tieren genutzt werden.
Rechtliche Grenzen und Pflichten
Spechte und ihre Nistplätze stehen unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes – auch dann, wenn sie sich an Gebäuden befinden. Eingriffe sind daher nur eingeschränkt möglich. Während der Brutzeit dürfen die Tiere weder gestört noch vertrieben werden. Reparaturen an der Fassade sind erst zulässig, wenn die Höhle unbewohnt ist oder eine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Reparatur und Folgeschäden im Blick behalten
Das fachgerechte Abdichten der Löcher erfordert mehr als kosmetische Ausbesserungen. Beschädigter Dämmstoff muss erneuert und die Fassade dauerhaft geschlossen werden. Hinzu kommt, dass die Schäden häufig in großer Höhe liegen und Hilfsmittel wie Gerüste oder Hubsteiger erforderlich sind. Unbehandelte Öffnungen können langfristig zu Frostschäden, Feuchteeintritt und weiterem Substanzverlust führen.
Vorbeugung und Versicherungsschutz prüfen
Ein vollständiger Schutz vor Schäden durch Spechte ist kaum möglich, wohl aber eine Risikominderung. Wirksam ist meist erst das Zusammenspiel verschiedener baulicher und optischer Maßnahmen, die in Abständen angepasst oder verändert werden. Dazu zählen unter anderem:
- glattere Fassadenoberflächen,
- bewegliche Abschreckungselemente,
- Spanndrähte oder dünne Edelstahlseile vor gefährdeten Fassadenbereichen
- alternative Nistmöglichkeiten in ausreichendem Abstand zum Gebäude.
Auch der Versicherungsschutz sollte überprüft werden. Schäden durch wild lebende Tiere wie Spechte sind nicht in jedem Wohngebäudetarif mitversichert. Fragen Sie Ihren Versicherer, ob der bestehende Schutz ausreicht oder eine mögliche Lücke geschlossen werden sollte.
Fazit
Spechtschäden an Fassaden sind mehr als ein optisches Problem. Wer frühzeitig vorbeugt, rechtliche Vorgaben beachtet und seinen Versicherungsschutz kritisch überprüft, kann Risiken begrenzen und die Bausubstanz langfristig erhalten.