Familienheim: Finanzgericht rechnet mit spitzer Feder
Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat sich in seinem aktuellen Urteil zum Umfang der erbschaftssteuerlichen Befreiung des sogenannten Familienheims geäußert.
Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat sich in seinem aktuellen Urteil zum Umfang der erbschaftssteuerlichen Befreiung des sogenannten Familienheims geäußert.
Der Hintergrund: Der Übergang der selbst bewohnten Immobilie ist grundsätzlich erbschaftsteuerfrei. Im zugrunde liegenden Fall mit Urteil vom 12. Juli 2023 (3 K 14/23) entschied das Gericht aber einschränkend, dass nur die Grundfläche des mit dem Familienheim bebauten Flurstücks – beziehungsweise bei größeren Flurstücken eine angemessene Zubehörfläche – unter diese Befreiung (§ 13 Absatz 1 Nummer 4c des Erbschaftssteuergesetzes) fällt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Finanzgericht die Revision zugelassen (Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs: II R 27/23).
Sibylle Barent, Leiterin Steuer- und Finanzpolitik Haus & Grund Deutschland
Suchcode: 2312-rs01