Familienheim: Finanzgericht rechnet mit spitzer Feder

Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat sich in seinem aktuellen Urteil zum Umfang der erbschaftssteuerlichen Befreiung des sogenannten Familienheims geäußert.

Der Hintergrund: Der Übergang der selbst bewohnten Immobilie ist grundsätzlich erbschaftsteuerfrei. Im zugrunde liegenden Fall mit Urteil vom 12. Juli 2023 (3 K 14/23) entschied das Gericht aber einschränkend, dass nur die Grundfläche des mit dem Familienheim bebauten Flurstücks – beziehungsweise bei größeren Flurstücken eine angemessene Zubehörfläche – unter diese Befreiung (§ 13 Absatz 1 Nummer 4c des Erbschaftssteuergesetzes) fällt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Finanzgericht die Revision zugelassen (Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs: II R 27/23).

Sibylle Barent, Leiterin Steuer- und Finanzpolitik Haus & Grund Deutschland

Suchcode: 2312-rs01