EU-Richtlinie: Aus für viele Leuchtstofflampen

Der Abschied von den Leuchtstoffröhren ist eingeläutet: Seit dem 25. August 2023 dürfen T5- und T8-Lampen nicht mehr in den Handel gebracht werden. Das heißt, sie werden in Europa nicht mehr produziert oder eingeführt. Welche Umrüstungsoptionen haben Hauseigentümer?

Eine Alternative heißt Retrofit-LED: Die Ersatzlampen sehen aus wie Leuchtstofflampen. In ihrem Inneren verbirgt sich eine effiziente Technik, die deutlich weniger Strom verbraucht und ganz ohne Quecksilber auskommt. „Eine Weile lang wird es noch Restbestände an stabförmigen Leuchtstofflampen zu kaufen geben. Diese Technologie ist aber nicht mehr zukunftsfähig, und ein Austausch oder eine Umrüstung der Leuchte steht an“, erläutert Dr. Jürgen Waldorf von der Brancheninitiative licht.de.

LED-Retrofitlampen kommen als direkter Ersatz für Leuchtstoffröhren infrage, die an einem konventionellen Vorschaltgerät (KVG) oder einem kompatiblen elektronischen Vorschaltgerät (EVG) betrieben werden. Der Handel bietet dafür eine breite Palette von LED-Röhren in verschiedenen Wattagen, Lichtfarben und Qualitäten.

Umrüstung oder Neukauf?

Um den Umstieg auf energiesparende Lösungen zu erleichtern, gibt es verschiedene Möglichkeiten: „Ein Elektroinstallateur kann etwa das Vorschaltgerät entfernen oder ersetzen und die Innenverdrahtung anpassen; dieser Vorgang wird Konversion genannt. Alternativ wird das gesamte Innenleben einer Leuchte durch einen neuen LED-fähigen Einsatz ausgetauscht – das ist ein Upgrade“, erklärt der Lichtexperte. Bei dimmbaren Leuchten muss zudem der Dimmer zusammen mit der LED funktionieren. Ansonsten kann es passieren, dass sich die Leuchte nicht mehr dimmen lässt oder flackert.

Es ist also wichtig zu wissen, was genau in der betreffenden Leuchte steckt. Am besten fotografiert man Leuchte, Fassung sowie Typenschild und fragt damit bei einem Installateur nach. Die Kosten für eine Umrüstung variieren abhängig davon, um was für eine Leuchte es sich handelt. Ob sich der fachgerechte Umbau lohnt, muss deswegen im Einzelfall entschieden werden.

Halogen-Pins folgen

Das Aus für Leuchtstofflampen regeln zwei EU-Verordnungen: die Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und die Ökodesign-Verordnung, die ineffiziente Lampen verbannt, welche zu viel Strom verbrauchen. Davon betroffen sind ab 1. September 2023 auch Halogenlampen mit den Stecksockeln G4, GY6.35, G9. Sie können ganz einfach durch eine LED-Retrofit ersetzt werden.

Anna Katharina Fricke, Referentin Presse und Kommunikation Haus & Grund Deutschland

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