EU-Pläne: Energetische Mindeststandards für den Gebäudebestand kommen

Seit 2021 wird auf europäischer Ebene an einer Neufassung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBG) gearbeitet. Am 14. März 2023 hat das Europäische Parlament die Richtlinie mehrheitlich befürwortet. Ein wichtiger Teil davon sind die energetischen Mindeststandards für den Gebäudebestand (MEPS). Doch was bedeutet das für Eigentümer?

Nachdem die Europäische Kommission den Richtlinienentwurf vorgelegt hatte und der Rat seine Vorschläge dazu bereits im Oktober des letzten Jahres beschlossen hat, ist mit dem Beschluss des Europäischen Parlaments nun klar: Die energetischen Mindeststandards für den Gebäudebestand werden kommen. Zwar muss der endgültige Text der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie zwischen den drei europäischen Institutionen noch im sogenannten Trilogverfahren final verhandelt werden. Ist die EU-Richtlinie jedoch verabschiedet, muss der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dies noch in dieser Legislaturperiode zu realisieren und insbesondere Sanktionen zu erlassen, wenn die geforderten Effizienzklassen verfehlt werden. Denn dazu enthält die Richtlinie keine Vorgaben, sondern überlässt es den Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen zu entwickeln.

Was sind energetische Mindeststandards?

Mit den neuen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sollen die Renovierungsraten erhöht werden. Wohngebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz müssen bis 2030 auf mindestens Klasse F und bis 2033 auf mindestens Klasse E verbessert werden. Grundlage für die Klassifizierung ist der Energieausweis.

Nullenergiegebäude-Standard bis 2050 in Europa

Bei den Klassen D oder E ist aber noch lange nicht Schluss, denn bis 2050 will die Europäische Union einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Der neue Gebäudestandard des Nullenergiegebäudes dient als Referenz. Das bedeutet sehr hohe Energieeffizienzanforderungen, und der Energiebedarf darf ausschließlich aus regenerativen Quellen gedeckt werden. Dafür müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen der nationalen Gebäuderenovierungspläne spezifische Fristen für die Erreichung höherer Energieeffizienzklassen bis 2040 und 2050 festlegen, um die Umwandlung des nationalen Gebäudebestands in Nullemissionsgebäude sicherzustellen – so sieht es die Richtlinie vor. Dies muss der deutsche Gesetzgeber mit entsprechenden Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes implementieren, um die Transformation des Gebäudebestands sicherstellen zu können.

Weitere Vorschriften aus der Richtlinie

Die Energieausweise müssen neu skaliert werden. Statt wie bisher A+ bis H soll es laut der Richtlinie künftig nur noch die Energieeffizienzklassen von A bis G geben. Die höchste Klasse A soll für ein emissionsfreies Gebäude (Nullemissionsgebäude) stehen, während die niedrigste Klasse G die 15 Prozent der Gebäude mit den schlechtesten Werten im nationalen Gebäudebestand umfasst. Die Gültigkeit der Energieausweise für die Klassen D bis G wird auf fünf Jahre verkürzt. Außerdem sollen die Energieausweise digital ausgestellt und in einem nationalen Kataster erfasst werden.

Kommentar: Weiter Weg mit viel Gegenwind

Wir waren schon lange vor der Veröffentlichung des ersten Entwurfs der Europäischen Kommission im Dezember 2021 aktiv. Ein Großteil unserer Arbeit bestand darin, die EU-Abgeordneten für das Thema und die weitreichenden Konsequenzen für Eigentümer zu sensibilisieren. Dennoch wurden dem Entwurf, der schließlich im Europäischen Parlament auf dem Tisch lag, eine Reihe von Maßnahmen hinzugefügt, die weit über das Ziel der Richtlinie hinausschossen. In diesem Stadium konnten wir aber einiges erreichen – zum Beispiel, dass bis 2033 nicht die Energieeffizienzklasse C sondern D zur Pflicht wird, was einer Renovierungspflicht für 45 statt 60 Prozent des Gebäudebestandes in der EU entspricht. Der ursprüngliche Entwurf des Parlaments sah außerdem vor, dass ausnahmslos alle bestehenden Gebäude einen Energieausweis haben müssen, dass alle Gebäude in Europa bis 2030 mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden und dass Gasheizkessel noch zügiger verboten werden. Mit dem jetzt vom europäischen Parlament verabschiedeten Entwurf haben wir bereits einen sehr weiten Weg mit viel Gegenwind zurückgelegt.

Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin Haus & Grund Deutschland

Emmanuelle Causse, Generalsekretärin der International Union of Property Owners (UIPI), Kommentar

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