Entlastungspaket der Bundesregierung: Wir brauchen praxistaugliche Regelungen

Um die Bürger von stark steigenden Kosten unter anderem für Strom und Heizung zu entlasten, plant die Bundesregierung nach dem im Sommer in Kraft tretenden Wegfall der EEG-Umlage ein weiteres Entlastungspaket. Mit einem Gaskesselaustauschprogramm und einer Wärmepumpen-Offensive soll nun die Unabhängigkeit von Gasimporten und der Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand beschleunigt werden.

Details erläutert Haus & Grund-Energieexpertin Corinna Kodim im Gespräch mit Anna Katharina Fricke.

Mit dem Gaskesselaustauschprogramm und der Wärmepumpen-Offensive wird im Entlastungspaket für die Sanierung von alten Gas- und Ölheizungen geworben. Stellen diese Programme einen Anreiz für Eigentümer dar?

Das hört sich erstmal gut an. Es kommt aber auf die konkrete Umsetzung an. Das Gaskesselaustauschprogramm soll im Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG) geregelt werden. Doch die einzuhaltenden Richtlinien dieses Programms sind selbst für Energieexperten oft zu kompliziert. Hier brauchen wir deutlich einfachere und praxistaugliche Regelungen, die insbesondere auch die vielen privaten Haus- und Wohnungseigentümer verstehen. Die Förderung mit einer Wärmepumpenoffensive bei Industrie und Handwerk zu kombinieren, ist durchaus sinnvoll. Andernfalls läuft die Förderung ins Leere. Sowohl die nötigen Wärmepumpen müssen in ausreichender Menge und Qualität verfügbar sein als auch ausreichend geschultes Personal für Planung, Einbau und Betrieb. Da unmöglich alle älteren Gaskessel in kurzer Zeit ausgetauscht werden können, muss das Programm unbedingt verstetigt werden, also mindestens über zehn Jahre laufen.

Der Austausch von 20 Jahre alten Heizungen soll gefördert werden. Wie hoch muss eine solche Prämie sein?

Haus & Grund hatte bereits der alten Bundesregierung eine Umweltprämie für den Austausch alter Heizkessel vorgeschlagen. Diese sollte die Differenz zwischen dem bloßen Austausch gegen ein modernes Gasbrennwertgerät und dem Systemwechsel auf eine Wärmepumpe ausgleichen, ansonsten steigen die Wohnkosten für die Bewohner deutlich. Aktuell kostet eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus etwa das Dreifache eines Gasbrennwertgerätes. Der Austausch einer alten Gasheizung gegen ein modernes Brennwertgerät kostet heute etwa 10.000 Euro, eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mindestens 26.000 Euro und eine Erdwärmepumpe mit Flächenkollektoren rund 35.000 Euro. Nur wenn die Wärmepumpe bestimmte Effizienzwerte erfüllt, gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss von 35 Prozent der Investitionskosten.

Die meisten Wohngebäude für Mieter sind ältere Bestandsimmobilien. Kann man diese so einfach mit neuen Heizanlagen, wie zum Beispiel Wärmepumpen, ausstatten?

Nein, auf keinen Fall. Diese Gebäude müssten zunächst ertüchtigt werden. Dazu müssen Gebäudehülle und Heizflächen optimiert werden, damit das Gebäude ausreichend mit einer Niedertemperaturheizung – wie sie die Wärmepumpe darstellt – beheizt werden kann. Bestehende Gebäude werden in der Regel mit einer Gas- oder Ölheizung beheizt, die an kalten Wintertagen mit Vorlauftemperaturen von 70 Grad Celsius betrieben werden. Wärmepumpen arbeiten nur effizient bei Temperaturen von 40 bis maximal 55 Grad Celsius im Vorlauf.

Sind also weitere Investitionen nötig wie der Einbau neuer Fenster, einer Wärmedämmung oder einer Fußbodenheizung?

Ja, auf jeden Fall. Allerdings bedeutet das nicht, dass das ganze Haus gedämmt und die komplette Heizung erneuert werden muss. Oftmals reicht es aus, die oberste Geschossdecke oder das Dach, die Kellerdecke und gegebenenfalls eine unsanierte Außenwand zu dämmen. Fenster sollten zumindest über eine Zweischeiben-Isolierverglasung verfügen. Ideal für Wärmepumpen wäre eine Fußbodenheizung. Diese lässt sich allerdings in Bestandsgebäuden selten nachrüsten. Häufig genügt es jedoch, in kritischen Räumen einzelne vorhandene Heizkörper durch größere Heizflächen zu ersetzen – beispielsweise Radiatoren. Das Ganze verursacht auf jeden Fall Kosten, die mit den erreichbaren Energiekosteneinsparungen oder über die aktuellen Mieteinnahmen nicht finanziert werden können. Deutlich teurer wird es, wenn der Gesetzgeber über den sogenannten „Niedertemperatur-ready-Standard“ hinausgeht und auf die Einhaltung von hohen Effizienzhausstandards festhält.

Ist denn der Austausch der Heizanlage für Vermieter überhaupt eine Option?

Anhand unserer jährlichen Vermieterbefragung lässt sich erkennen, dass die Heizungserneuerung eine der häufigsten Modernisierungsmaßnahmen ist. In mehr als 36 Prozent aller Wohnungen wurde die Heizung während der letzten zehn Jahre modernisiert.

Ziel der Ampel-Regierung ist es, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizungsanlage zu 65 und ab 2030 zu 80 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Halten Sie das für realistisch?

Nein, das ist kein realistisches und auch kein sinnvolles Ziel. Das Potenzial von Quartierslösungen und auch die zukünftige Nutzung von klimaneutralen kommunalen Wärme- oder Gasnetzen wird damit abgewürgt. Stattdessen werden Gebäudeeigentümer gezwungen, mit teuren Einzelmaßnahmen ihre Heizungen auf erneuerbare Energien umzustellen. Richtig wäre, zuerst eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung durchzuführen und dann zu schauen, wo Einzellösungen erforderlich bleiben oder erwünscht sind.

Suchcode: 2206-05pw