Elektromobilität: KfW fördert private Ladestationen für E-Autos in Wohngebäuden

Seit dem 24. November 2020 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ladestationen für Elektroautos in Wohngebäuden mit einem Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Haus- und Wohnungseigentümer sowie Vermieter und Mieter können die Förderung nutzen. Die Beantragung muss vor Bestellung der Ladestation erfolgen und im ersten Jahr muss Strom aus erneuerbaren Energien bezogen werden.

Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sowie Bauträger werden gefördert, wenn sie in eine Ladestation im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden investieren. Ebenso können Mieter mit Zustimmung des Vermieters auf eigene Kosten eine Ladestation errichten und hierfür den Zuschuss beantragen. Wohneigentümergemeinschaften benötigen für den Antragsteller eine Vollmacht. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens, das heißt vor Bestellung der Ladestation oder vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrages, gestellt werden. Beratungs- und Planungsleistungen gelten dabei nicht als Vorhabenbeginn.

Nur neue Ladestationen werden gefördert
Gefördert werden neue Ladestationen für privat genutzte Stellplätze und Garagen von Wohngebäuden. Zu den förderfähigen Kosten gehören der Anschaffungspreis für die Ladestation – die sogenannte Wallbox – sowie die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation. Für die Förderung kommen nur Ladestationen mit elf Kilowatt Ladeleistung und intelligenter Steuerung infrage, weil sich diese wegen der geringen Ladedauer und Netzdienlichkeit für das Laden zu Hause am ehesten eignen. Viele damit verbundene technische und bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel der elektrische Anschluss oder notwendige Erdarbeiten, zählen ebenfalls zu den anrechenbaren Kosten. Gebrauchte und Ladestationen, die nicht den Anforderungen der KfW entsprechen, werden nicht gefördert.

Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung
Der Zuschuss wird über das KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/440-zuschussportal) beantragt. Hierbei muss die Anzahl der Ladepunkte angegeben werden. Nach Erhalt der Antragsbestätigung kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Für die Auszahlung des Zuschusses muss die Fertigstellung des Vorhabens im KfW-Zuschussportal bestätigt werden. Hierfür müssen alle Rechnungen für Kauf und Einbau der Ladestation vom Fachunternehmer vorliegen. Anschließend wird der Investitionszuschuss überwiesen. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Besteht die Ladestation aus mehreren Ladepunkten, werden pro Ladepunkt 900 Euro gewährt. Fallen die Gesamtkosten jedoch geringer aus als der Zuschussbetrag pro Ladepunkt, wird der Zuschuss entsprechend reduziert. Die Auszahlung des Zuschusses ist ausgeschlossen, wenn die Rechnungen nicht spätestens neun Monate nach der Antragsbestätigung im Zuschussportal hochgeladen werden.

Ladestrom muss ein Jahr lang aus erneuerbaren Energien bezogen werden
Die geförderte Ladestation ist mindestens ein Jahr ab Inbetriebnahme für das Aufladen von eigenen oder selbstgenutzten Elektrofahrzeugen zu nutzen. Voraussetzung für die Förderung ist auch, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom für mindestens ein Jahr zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bezogen wird. Dies kann durch den Wechsel auf einen entsprechenden Stromliefervertrag oder durch Nutzung von Strom aus einer hauseigenen Solaranlage erfolgen. Alle relevanten Nachweise über die Einhaltung der Fördervoraussetzungen, wie Produktzertifikate der Hersteller, Originalrechnungen und Kontoauszüge sowie der Stromliefervertrag, müssen zehn Jahre aufbewahrt werden.

Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln nicht möglich
Der Zuschuss kann nicht mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombiniert werden. Eine Kombination mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) ist ebenfalls nicht möglich.

Weitere Details zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite der KfW: www.kfw.de/440.

Dipl.-Ing. Corinna Kodim
Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik Haus & Grund Deutschland

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