EEG-Umlage: Abschaffung früher als gedacht

Die Umlage zur Förderung des Ökostroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) soll bereits ab Juli 2022 entfallen. Das entlastet Verbraucher bei der Zahlung der Stromrechnung zumindest ein wenig.

Im März hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der EEG-Umlage beschlossen. Diese soll bereits ab 1. Juli 2022 für Verbraucher auf der Stromrechnung entfallen – und damit früher als geplant. Ursprünglich lautete der Plan der Ampelkoalition, die EEG-Umlage erst zum 1. Januar 2023 komplett aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.

Um sicherzustellen, dass die Umlageabsenkung zu einer Entlastung von Letztverbrauchern bei den Stromkosten führt, werden die Stromlieferanten nach dem Gesetzentwurf zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli 2022 verpflichtet. Haus & Grund begrüßt die Regelung. Den massiven Anstieg der Strompreise werde diese Maßnahme allein nicht ausgleichen können. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundestag noch zustimmen (Stand Mai 2022).

Anna Katharina Fricke, Referentin Presse und Kommunikation Haus & Grund Deutschland

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