E-Mobilität: Die Tankstelle zu Hause

Wer ein Elektro-Auto fährt, möchte es auch gerne daheim laden. Private Ladestationen in der Garage oder im Carport sollten deshalb von Anfang an eingeplant werden.

Die Elektromobilität nimmt in Deutschland deutlich an Fahrt auf. Die Zulassungszahlen steigen von Monat zu Monat. Beflügelt wird der Boom nicht zuletzt durch umfangreiche Förderprogramme von Bund und Ländern für Elektrofahrzeuge und Ladestationen. Eine moderne Ladeinfrastruktur sollte deshalb bei jedem Bau- oder Sanierungsprojekt von vornherein mitgedacht werden. „Wer heute eine Garage oder einen Carport plant, sollte gleich die Voraussetzungen für eine Ladestation oder deren spätere Nachrüstung mit einplanen“, sagt Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt und Technik bei Haus & Grund Deutschland.

Ohne spezielle Ladestationen geht es nicht
Selbst wenn man noch nicht sofort an den Kauf eines E-Autos denkt, sollten Leerrohre, der Anschluss an das Stromnetz sowie Platz für Zähler und Ladebox schon eingeplant werden. Dies ist deutlich günstiger als später Wand oder Decke zu öffnen, um Leitungen neu zu verlegen. Und bei größeren Wohneinheiten ist die Installation der nötigen Leitungsinfrastruktur seit Neuestem sowieso Pflicht (siehe Kasten).

Und eines ist auch klar: Wer sein E-Auto zu Hause laden möchte, braucht dafür mehr als eine normale Steckdose. „Nötig ist eine spezielle Ladestation, die sogenannte Wallbox“, sagt Kodim. Die im Haushalt üblichen Schukosteckdosen seien für E-Bikes, nicht aber für das Laden von E-Autos geeignet. Durch die Dauerbelastung kann es zu Überlastung, Erhitzung und schließlich zum Kabelbrand kommen. Mit der Installation der Ladestation oder Wandladestation (Wallbox) sollte auch immer ein Elektrofachbetrieb beauftragt werden.

Wallboxen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden
Die Elektrofachkraft muss vor dem Einbau auch prüfen, ob die vorhandene elektrische Hausinstallation den Anforderungen genügt. Es gibt Ladestationen mit unterschiedlicher Ladeleistung. Je höher die Leistung, desto kürzer die Ladedauer. Danach richtet sich auch, ob ein Wechselstrom- (230 Volt) oder Drehstromanschluss (400 Volt) benötigt wird. Wallboxen ab einer Ladeleistung von 11 Kilowatt (kW) brauchen einen dreiphasigen Anschluss (400 Volt). Darüber hinaus muss eine Ladestation immer beim Verteilnetzbetreiber vor Ort angemeldet werden. Eine Genehmigung ist erst bei größeren Wallboxen über 11 kW Ladeleistung erforderlich.

Wer im Freien oder am Carport eine Ladestation installiert, sollte eine geschützte Stelle und eine Wallbox mit entsprechendem Spritzwasserschutz auswählen. Generell kann eine Ladestation an der Wand hängen oder auf einem Metallpfosten stehen und über einen oder mehrere Ladepunkte verfügen.

Zuerst den Förderantrag stellen, danach einbauen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Ladestationen mit einer Leistung von 11 kW. Dabei wird jeder Ladepunkt mit 900 Euro bezuschusst. Dies gilt allerdings nur, solange noch genügend Mittel vorhanden und entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind. So muss ein Antrag auf Förderung immer vor Bestellung der Ladestation oder Vertragsabschluss gestellt und der Antrag von der KfW bestätigt werden. Den Zuschuss gibt es dann für den Kauf und alle mit der Installation der förderfähigen Ladestation verbundenen Kosten. Betragen die Gesamtkosten weniger als 900 Euro pro Ladepunkt, wird der Zuschussbetrag entsprechend reduziert. Darüber hinaus gilt die Förderung nur für Ladestationen, die zu bewohnten Wohngebäuden gehören. Sie dürfen nur privat zugänglich sein.

Außerdem muss die Ladestation über eine intelligente Steuerung verfügen. Eine solche Steuerung soll es beispielsweise möglich machen, den Ladevorgang aus der Ferne zu steuern. Außerdem muss sich der Antragsteller verpflichten, im ersten Jahr der Nutzung ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien zu laden.

Am besten den Strom vom eigenen Dach nutzen
Wirtschaftlich und ökologisch besonders interessant ist es, das E-Auto mit dem selbst produzierten Strom zu laden. Nötig dafür sind eine Fotovoltaikanlage und ein Energiemanagementsystem. Soll der Eigenverbrauch noch erhöht werden, sollte auch ein Speicher dazukommen. Der Strom vom Dach kann so noch am Abend oder in der Nacht für das Laden des E-Autos genutzt werden. „Das macht das Ganze noch interessanter, aber auch deutlich teurer“, sagt Kodim. Am wirtschaftlichsten sei es, den tagsüber selbst erzeugten Solarstrom auch gleich zu verbrauchen.

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz
Wer ein größeres Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen oder Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen plant, ist nach dem neuen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) dazu verpflichtet, die Immobilien gleich mit der nötigen Leitungsinfrastruktur auszustatten. Bei Wohngebäuden gilt dies für jeden einzelnen Stellplatz und bei Nichtwohngebäuden für jeden dritten Stellplatz. Auch bei Sanierungen von größeren Wohn- und Nichtwohngebäuden sind entsprechende Vorschriften zu beachten.

Karin Birk

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