Die Wirkung der Einblasdämmung ist nachhaltiger als bei anderen Verfahren

Mittels Einblasdämmung lassen sich Gebäude kostengünstig und ohne großen Aufwand dämmen. Welche baulichen Voraussetzungen dafür nötig sind und welche Vor- beziehungsweise Nachteile das Verfahren mit sich bringt, erläutert Arnold Drewer, Energieexperte und Geschäftsführer des Instituts für preisoptimierte energetische Gebäudemodernisierung.

Herr Drewer, was genau ist die Einblasdämmung und wie unterscheidet sie sich von herkömmlichen Dämmverfahren?

Die Einblasdämmung ist eine Methode der Gebäudedämmung, die als Alternative zu den klassischen Verfahren wie der Dämmung mit Dämmplatten oder -matten – also Wärmedämmverbundsystemen oder Aufdachdämmungen – entwickelt wurde. Bei der Einblasdämmung wird ein Dämmmaterial durch spezielle Einblasmaschinen in Hohlräume eingebracht. Diese Hohlräume können beispielsweise in Wänden, Decken oder Dachschrägen vorhanden sein.

Sind solche Hohlräume bei jedem Haus vorhanden?

In den Decken oder Dachschrägen ist dies bei den meisten Häusern der Fall, bei den Außenwänden nicht immer. Um herauszufinden, ob auch die Außenwände durch eine doppelschalige Bauweise Hohlräume haben, muss man sie anbohren und nachschauen, ob sich dahinter ein Hohlraum von einer Breite von etwa 5 bis 10 Zentimetern verbirgt. Die Wahrscheinlichkeit ist im Norden Deutschlands um einiges größer, aber auch im Süden gibt es doppelschalig gebaute Häuser. Insgesamt ist schätzungsweise fast jedes dritte Haus in Deutschland doppelschalig gebaut. In allen Gebäuden Deutschlands verstecken sich circa 2,5 Milliarden Quadratmeter Hohlräume.

Welche Vorteile hat die Einblasdämmung im Vergleich zu herkömmlichen Dämmverfahren?

Die Dämmwirkung wird sehr effektiv erreicht und ist nachhaltiger als andere Verfahren. Viele Dämmstoffe, die für das Einblasverfahren verwendet werden, sind recycelbar und bestehen aus nachwachsenden Rohstoffen. Zellulose als Dämmmaterial wird zum Beispiel aus recyceltem Zeitungspapier hergestellt. Zudem ermöglicht die Einblasdämmung, eine Wärmedämmung nachträglich einzubringen, ohne größere bauliche Veränderungen vornehmen zu müssen. Das Verfahren ist zudem viel zeitsparender – ein Einfamilienhaus lässt sich innerhalb eines Tages dämmen. Entsprechend günstiger ist dieses Verfahren auch.

Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe der zu dämmenden Fläche, dem gewählten Material und den individuellen Gegebenheiten des Gebäudes. In der Regel liegen die Kosten für die Einblasdämmung jedoch im Vergleich zu anderen Dämmverfahren deutlich niedriger. Die zweischalige Wand eines Einfamilienhauses mittels Einblastechnik zu dämmen, kostet beispielsweise ungefähr 3.000 Euro – im Vergleich: Ein Wärmedämmverbundsystem kostet zurzeit um die 30.000 Euro, also zehnmal so viel. Die Kosten für die Einblasdämmung können kurzfristig durch die erzielten Energieeinsparungen ausgeglichen werden, denn der Energieverbrauch für Heizung, aber gegebenenfalls auch Kühlung reduziert sich natürlich.

Wie viel Energie lässt sich denn sparen?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa dem Gebäudetyp oder dem individuellen Nutzungsverhalten. In der Regel kann man jedoch davon ausgehen, dass durch eine professionelle Einblasdämmung bis zu 30 Prozent der Heizkosten pro Jahr eingespart werden können; das hat man bei den aktuellen Energiepreisen nach vier bis fünf Jahren wieder raus. Das Gebäude springt dadurch um eine bis zwei Energieeffizienzklassen nach oben und erfüllt damit die geplanten Vorgaben der EU (EPBD-Richtlinie).

Inwiefern kann es zu Schimmelpilzbildung kommen?

Schimmelpilzprobleme entstehen nicht durch die Dämmung an sich, sondern durch Fehler bei der Planung und Ausführung. Es muss darauf geachtet werden, dass die Außenwände luftdicht sind und keine Wärmebrücken entstehen. So kann weder Feuchtigkeit von außen in das Gebäude gelangen, noch kann Innenfeuchte an kalten Wandstellen kondensieren. Vor allem kommt es auch auf das richtige Heizen und Lüften an. Was Feuchtigkeit bei der Dämmung selbst angeht, werden spezielle hydrophobe und hydrophile Dämmstoffe verwendet. Bei der Kerndämmung kommen hydrophobe, also wasserabstoßende Dämmmaterialien wie Glas- oder Steinwolle zum Einsatz. Dadurch wird verhindert, dass in den Hohlräumen vorhandene Feuchtigkeit langfristig das Dämmmaterial zersetzen und die Dämmwirkung reduzieren kann. In Hohlräumen von Decken und Dachschrägen sollte man hydrophile Materialien wie Zellulose verwenden, da dort jahreszeitlich bedingt immer mal wieder Tauwasser anfällt, welches dann wie Löschpapier von der Dämmung aufgenommen und auch wieder abgegeben wird.

Ist es sinnvoll, ein bereits mit einem Wärmeverbundsystem gedämmtes Haus nachträglich zusätzlich mit einer Einblasdämmung zu dämmen?

Ja, das ist auf jeden Fall sinnvoll, denn eine weitere Dämmschicht wirkt sich natürlich positiv auf die Dämmleistung aus und kann die Wirkung der vorhandenen Dämmung noch mal verstärken.

Kann ich Geld sparen, indem ich die Einblasdämmung selbst durchführe?

Die Einblasdämmung muss von einem Fachbetrieb durchgeführt worden sein, um im juristischen Sinne als Dämmung zu gelten. Aber auch aus anderen Gründen rate ich dringend davon ab, so ein Verfahren selbst durchzuführen. Der Einblasprozess ist nicht ganz trivial. Das Dämmmaterial muss in die Einblasmaschine gefüllt und dort aufgelockert und mit Luft vermischt werden, um eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten. Anschließend wird das Gemisch über Schläuche mit kontrolliertem Druck in die Hohlräume eingebracht, durch spezielle Düsen gleichmäßig verteilt und verdichtet, sodass eine lückenlose Dämmschicht entsteht. Endverbraucher besitzen eine solche Maschine in der Regel nicht und haben auch nicht das notwendige Know-how.

Ist Einblasdämmung förderfähig?

Prinzipiell ist die Einblasdämmung förderfähig. 15 Prozent an Förderung gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für selbst genutzte Immobilien. 5 Prozent gibt es obendrauf, wenn der Energieberater vorab auch noch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt. Grundsätzlich kommen auch Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) infrage. Außerdem lassen sich die Ausgaben von der Steuer absetzen, was für Selbstnutzer wichtig zu wissen ist.

Welche gesetzlichen Vorgaben sind bei der Einblasdämmung einzuhalten?

Wird die Kerndämmung von zweischaligem Mauerwerk durchgeführt, gelten die gesetzlichen Vorgaben als erfüllt, auch wenn der U-Wert 0,24 W/m²K nicht erreicht wird, der bei einem Wärmedämmverbundsystem erzielt werden muss. Dasselbe gilt, wenn die hohlschichtige Holzbalkendecke (zum unbeheizten Spitzboden hin) mit einem Zellulosedämmstoff verfüllt wird. Mit einer Einblasdämmung werden immer alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Das Interview führte Astrid Zehbe, Referentin Presse und Kommunikation Haus & Grund Deutschland

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