Die Folgen der Corona-Pandemie lassen sich nicht mit dem Mietrecht lösen

Über ein Jahr sind Handel und Gewerbe inzwischen von Schließungen wegen der Corona-Pandemie betroffen. Und mancherorts sieht man bereits die Folgen: So manch ein Gewerbetreibender gibt auf. Zurück bleiben leere Gewerbeflächen – und mit ihnen ein leerer werdendes Stadtzentrum.

Auch im Mietrecht werden diese Folgen der Pandemie jetzt sichtbar – in den Urteilen zu der Frage, ob Verfügungen zur Schließung von Handel und Gewerbe für den Publikumsverkehr ein Mietmangel sind, der zur Mietminderung berechtigt.

Von den Oberlandesgerichten in Bayern und Baden-Württemberg wurde dies kürzlich verneint. Zu Recht, denn an einer vom Gesetzgeber angeordneten Verfügung zur Schließung ist der Vermieter weder aktiv noch passiv beteiligt. Hier einen Mangel der Immobilie anzunehmen, erscheint abwegig.

Aber dies gilt insgesamt für den Versuch, die Folgen der Pandemie mit dem Mietrecht lösen zu wollen. Um Handel und Gewerbe in den Zentren zu erhalten, müssen wir alle tätig werden: Der Staat muss Alternativen zu Schließungen finden, wir alle sollten nach Möglichkeit vor Ort einkaufen. Und Vermieter sollten mit ihren Mietern gemeinsam Lösungen finden – ohne Gericht. Ihr Haus & Grund-Verein hilft dabei gerne.

Kai H. Warnecke
Präsident Haus & Grund Deutschland

Such-Code: 2105-01pw-k1