Dachterrasse: Fabelhafter Ausblick

Eine Dachterrasse ist vor allem in Städten der Wunschtraum vieler Eigentümer. Sie wertet nicht nur die Immobilie selbst, sondern auch die Lebensqualität der Bewohner deutlich auf. Doch welche Möglichkeiten gibt es, und was muss bei Planung und Bau beachtet werden?

In Städten ziehen Dachterrassen neidische Blicke auf sich, aber auch für Hauseigentümer abseits der Stadt sind sie eine großartige Ergänzung zum Garten. Gegenüber einem Balkon bietet die Dachterrasse noch mehr gestalterische Möglichkeiten: Oft ist mehr Fläche verfügbar, man sitzt unter freiem Himmel ohne störenden Balkon über sich und eventuell ist sogar ein Rundum-Blick über die Dächer der Stadt geboten. Vielleicht besteht sogar die Möglichkeit, einen Dachgarten mit intensiver Begrünung und einer Erdaufschüttung für Rasen- oder Beetflächen zu gestalten. Der Fantasie sind – zumindest zunächst – keine Grenzen gesetzt.

Terrasse, Balkon oder Loggia?

Eine Dachterrasse kann auf einem Wohnhaus mit Flachdach oder auf dem flachen Anbau eines Hauses mit Steildach realisiert werden. Für reine Steildächer bieten sich andere Alternativen wie ein Dachbalkon, eine Dachloggia oder ein Dachaustritt an.

Eine Dachloggia ist eine ins Dach geschnittene Lücke, mit der sozusagen ein Außenzimmer im Dachgeschoss geschaffen wird. Für den nachträglichen Bau sind aufwendige Arbeiten erforderlich, die sich aber beispielsweise im Rahmen eines Dachausbaus gut mit einplanen lassen. Während die Dachloggia innerhalb des Grundrisses des Gebäudes liegt, kragt ein Dachbalkon aus der Fassade aus und ist daher außerhalb des Grundrisses angesiedelt. Eine kleinere und kostengünstigere Variante ist eine Dachgaube mit Balkon, auch Balkonaustrittsgaube genannt.

Ob kleine oder große Lösung – Bauherren sollten bei der Planung und Durchführung die Hilfe eines Bauingenieurs oder Architekten in Anspruch nehmen. Denn zunächst gilt es zu klären, ob baurechtliche Vorgaben oder die Statik des Daches das gewünschte Vorhaben einschränken.

Baugenehmigung einholen

Für welche Variante man sich auch entscheiden mag, solche Um- und Anbauten sind in der Regel genehmigungspflichtig. Die Bauantragstellung steht daher ganz oben auf der Agenda, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Neben den Landesbauordnungen können auch örtliche Bebauungspläne einem Bauherrn beim geplanten Vorhaben Beschränkungen auferlegen. Bisweilen kommt es bei der Planung auf wenige Zentimeter an. Und das Nachbarrecht kann ebenfalls Auflagen definieren. Diese Fragen sollten vorher geklärt werden, damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Statik, Abdichtung und Sicherheit

Auch die Statik spielt eine wichtige Rolle. So entsteht vor allem bei einem Dachgarten durch die Bepflanzung teilweise eine sehr hohe Flächenlast, die das Dach tragen muss. Daher muss fachmännisch geprüft werden, in welchem Maße die statischen Voraussetzungen eine Dachbepflanzung erlauben und ob die Unterkonstruktion das zusätzliche Gewicht hält. Hat das Dach keine ausreichende Tragfähigkeit, kann es unter Umständen auch nachträglich noch verstärkt werden. Dies ist allerdings mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden.

Ein wichtiger Punkt ist auch die Abdichtung samt Entwässerung des Flachdachs. Damit Wasser keinen Schaden am Bauwerk verursacht, muss das Dach nach den geltenden Richtlinien abgedichtet werden. Zudem muss der optimale Wasserablauf vom Boden der Dachterrasse gewährleistet sein, sodass Bodenbelag und Möblierung von Feuchteschäden verschont bleiben. Ein Gefälle von circa zwei Prozent sorgt dafür, dass kein Regenwasser auf dem Flachdach oder der gefliesten Dachterrasse stehen bleibt. Für die eigene Sicherheit ist schließlich noch ein Geländer notwendig. Die erforderliche Höhe der Balkongeländer unterscheidet sich je nach Bundesland; in der Regel muss sie mindestens 90 bis 110 Zentimeter erreichen. Zwischen den einzelnen Streben darf zudem in den meisten Bundesländern ein Abstand von lediglich maximal zwölf Zentimetern liegen.

Anna Katharina Fricke, Referentin Presse und Kommunikation Haus & Grund Deutschland

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