CO2-Bepreisung: Wie teuer wird das Heizen mit Öl und Gas?

Seit Januar 2021 gilt die von der Bundesregierung eingeführte CO2-Bepreisung für Öl und Gas. Ein Beispiel zeigt, wie hoch die Mehrkosten für einen Musterhaushalt ausfallen.

Der Preis für das bei der Verbrennung von Öl und Gas freigesetzte CO2 soll Anreize setzen, auf erneuerbare Energieformen, wie Pelletheizungen, Wärmepumpen oder Elektroautos, umzusteigen. Ziel ist, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die strengen Klimaziele bis 2050 zu erreichen. Fest steht, dass in diesem Jahr für eine Tonne CO2 Kosten in Höhe von 25 Euro anfallen. Der Preis steigt dann innerhalb von fünf Jahren auf 55 Euro. Egal ob Öl- oder Gasheizung: In beiden Fällen müssen sich Verbraucher auf höhere Kosten einstellen.

Welche Mehrkosten fallen bei Ölheizungen an?
Ölheizungen stoßen mit rund 266 Gramm CO2 pro Kilowattstunde (kWh) viel klimarelevantes Gas aus. Ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern und einer Ölheizung muss 2021 mit Mehrkosten von knapp 180 Euro rechnen. 2025 werden es schon knapp 390 Euro zusätzlich gegenüber 2020 sein. Dadurch erhöhen sich die Heizkosten für diesen Haushalt bis 2025 um insgesamt knapp 1.350 Euro.

Welche Mehrkosten fallen bei Gasheizungen an?
Bei einer Gasheizung fällt die Belastung etwas geringer aus, da sie mit rund 202 Gramm Kohlendioxid pro Kilowattstunde (kWh) etwas weniger CO2 ausstößt. 2021 erhöht der CO2-Preis die Heizkosten im 150-Quadratmeter-Haus um etwa 135 Euro und 2025 um fast 300 Euro pro Jahr. In Summe laufen bis 2025 Zusatzkosten von rund 1.030 Euro auf.

Nur bei Heizungen, die ausschließlich auf erneuerbare Energien setzen, wie zum Beispiel Pelletheizungen oder Wärmepumpen, fällt der CO2-Preis nicht an. Deshalb fördert die Bundesregierung den Umstieg. Weitere Informationen unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/
Kurzlink: https://t1p.de/energie55

Heizkostensteigerung selbst berechnen
Wenn Sie selbst genau berechnen möchten, wie stark Ihre Heizkosten steigen, müssen Sie

  • den Energieverbrauch Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in kWh pro Jahr Ihrer Heizkostenabrechnung entnehmen,
  • den Energieverbrauch mit dem sogenannten Emissionsfaktor Ihres Energieträgers Gas (202 Gramm/kWh) oder Öl (266 Gramm/kWh) multiplizieren
  • die damit errechnete CO2-Bilanz Ihres Energieverbrauchs mit dem zukünftigen CO2-Preis multiplizieren.

Anna Katharina Fricke
Referentin Presse und Kommunikation Haus & Grund Deutschland

2103 04pw – kl2