Checkliste für die Ankündigung von Erhaltungsmaßnahmen, § 555a BGB
Die Ankündigung von Erhaltungsmaßnahmen soll dem Mieter die Möglichkeit geben, sich auf die vom Vermieter beabsichtigten Maßnahmen an der Mietsache einzustellen, insbesondere zeitlich zu planen und abzuschätzen, welche Beeinträchtigungen auf ihn und die Mietsache zukommen.
Dr. Carsten Brückner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht