Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Neue Förderregelungen bei Sanierung und Neubau von Effizienzhäusern

Seit Anfang des Jahres gelten Änderungen bei der Sanierungsförderung. Besonders gefördert werden nun schlecht sanierte Gebäude, da diese das höchste Treibhausgas- und Energieeinsparpotenzial haben. Mit dem am 1. März 2023 gestarteten Programm „Klimafreundlicher Neubau“ werden Neubau und Ersterwerb von Gebäuden gefördert, wenn deren Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus gering sind.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

KfW und BAFA – Wer fördert was und wen?

Die KfW-Bank fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Effizienzhäuser im Neubau und im Gebäudebestand mit einem zinsverbilligten Förderkredit inklusive Tilgungszuschuss. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand mit einem Investitionszuschuss gefördert. Antragsberechtigt sind nunmehr alle Investoren, nicht mehr nur Eigentümer, Pächter und Mieter.

Produktänderungen bei der Sanierungsförderung

  • Der im September 2022 eingeführte Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) für besonders schlecht sanierte Gebäude wurde von 5 auf 10 Prozent erhöht und auf die Sanierungen zum Effizienzhaus 70 mit Erneuerbare-Energien-Standard (EH 70 EE) ausgeweitet. Bisher wurde nur die Sanierung auf EH 55/40-Standard gefördert.
  • Für die serielle Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus 40 oder 55 wurde ein neuer Bonus (SerSan-Bonus) in Höhe von 15 Prozent eingeführt. Der Bonus ist kumulierbar mit dem 5-Prozent-Bonus für die EE- oder Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) sowie dem WPB-Bonus. Bei der Kumulierung mit dem WPB-Bonus werden die beiden Boni in Summe auf 20 Prozent begrenzt.
  • Bei Eigenleistungen werden die Materialkosten gefördert.
  • Für Förderanträge, die zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2024 gestellt werden, kann die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises aufgrund der schwierigen Marktsituation auf Antrag auf 66 Monate nach Zusage verlängert werden.

Neustart der Neubauförderung

  • Neubau und Ersterwerb von Gebäuden werden seit 1. März 2023 nur noch unter Berücksichtigung des Gebäudelebenszyklus gefördert, um auch die negativen Auswirkungen auf Klima und Umwelt bei Bau, Betrieb und Abriss oder Nachnutzung von Gebäuden zu minimieren.
  • Dabei gibt es zwei Förderstufen:
  • Die Stufe Klimafreundliches Gebäude wird von der KfW mit einem vergünstigten Kredit in Höhe bis zu 100.000 Euro gefördert. Diese Stufe wird erreicht, wenn ein Effizienzhaus 40 auch die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllt und nicht mit fossilen (Öl, Gas) oder biogenen (Biogas, Pellets) Energieträgern beheizt wird.

Klimafreundliche Gebäude mit QNG werden mit einem Kredit in Höhe bis zu 150.000 Euro unterstützt. Dabei muss für ein Effizienzhaus 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt werden, das die Erfüllung der Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) oder des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) bestätigt.

Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik Haus & Grund Deutschland

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