BGH bestätigt (Reallast-)Grundpreis trotz Kündigung des Wärmeliefervertrags: Eigene Heizung – trotzdem zahlen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. April 2026 (V ZR 126/25) entschieden, wann eine zur Sicherung der Wärmeversorgung eingetragene Reallast weiter gilt. Das Urteil macht deutlich: Der Zahlungsanspruch aus einer Reallast entfällt nicht automatisch, wenn sich die Art der Wärmeversorgung später wesentlich ändert. Die im Grundbuch eingetragene Zahlungspflicht bleibt grundsätzlich bestehen.
