Betriebskostenabrechnung ist Pflicht
Zur Verantwortung des Vermieters gehört die rechtszeitige Erstellung und Mitteilung der Betriebskostenabrechnung an den Mieter – auch bei Beauftragung und Zuhilfenahme von Dritten.
Von Dr. Carsten Brückner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht