Betriebskostenabrechnung ist Pflicht

Zur Verantwortung des Vermieters gehört die rechtszeitige Erstellung und Mitteilung der Betriebskostenabrechnung an den Mieter – auch bei Beauftragung und Zuhilfenahme von Dritten.

Von Dr. Carsten Brückner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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