Beitragsordnung

des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Berlin-Neukölln e. V.

zu § 5 der Vereinssatzung

§ 1

Die Beitragsordnung regelt die Pflicht aller Vereinsmitglieder zur Entrichtung barer Leistungen.

Jedes Mitglied hat kalenderjährlich einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

Jedes Neumitglied hat bei Aufnahme in den Verein eine einmalige Aufnahmegebühr zu zahlen.

Für laufende Mitgliedschaften ist der Mitgliedsbeitrag bis spätestens zum 31. März des Jahres an den Verein zu leisten.

Bei Eintritt in den Verein sind die Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr binnen zwei Wochen nach Aufforderung durch die Geschäftsstelle zu zahlen.

Erfolgt der Eintritt nach dem 30. September des Jahres, ist nur der halbe Mitgliedsbeitrag zu leisten.

§ 2

Die Aufnahmegebühr beträgt für jedes Mitglied 50,- € (in Worten: fünfzig EURO).

Der kalenderjährliche Mitgliedsbeitrag ab 01.01.2021 beträgt für jedes Mitglied 120,- € (in Worten: hundertzwanzig EURO).

§ 3

Die Beiträge von Fördermitgliedern werden durch gesonderten Beschluss des Vorstandes bestimmt und im Rahmen einer mit dem Fördermitglied abzuschließenden Vereinbarung begründet.

§ 4

Die Beitragsordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.