Bebauungsplan: Erst studieren, dann planen

Ein Bebauungsplan, auch B-Plan genannt, beinhaltet Vorschriften darüber, wie ein Grundstück bebaut und genutzt werden darf. Wenn Interessenten ein Grundstück kaufen und anschließend bebauen möchten, sollten sie diesen vorab unter die Lupe nehmen – damit kein Plan B wegen des B-Plans her muss.

Damit die Traumimmobilie nicht zweimal geplant werden muss, sollten Kaufinteressenten den Bebauungsplan vor Unterzeichnung des Kaufvertrags genau studieren. Dieser wird von der jeweiligen Gemeinde angefertigt, um die städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet zu steuern. Die B-Pläne enthalten Auskünfte darüber, welche Nutzungsart wo auf dem Gemeindegebiet möglich ist. Für verschiedene Gebiete und Gemeinden gibt es jeweils separate Bebauungspläne. Sie regeln zum Beispiel auch, ob ein Grundstück zu Gewerbe- oder zu Wohnzwecken genutzt werden darf.

Was beinhaltet ein Bebauungsplan?
Darf ein Gebäude zu Wohnzwecken errichtet werden, enthält der Bebauungsplan in der Regel genaue Vorgaben: Dazu zählen zum Beispiel die Bauweise, die Abstandsflächen oder wie viele Geschosse zulässig sind. Je nach Gemeinde können die Vorschriften des B-Plans sehr detailliert ausfallen. Manche Gemeinden geben sogar die Farbe der Dacheindeckung oder die Fassadengestaltung vor.

Wie erlangen Bauherren Einsicht?
Die Einsichtnahme ist für jedermann möglich und kann beim zuständigen Bauordnungs- oder Stadtplanungsamt angefordert werden. Teilweise lassen sich die Pläne auch online abrufen. Trotz ausführlicher Legenden ist es jedoch für Grundstückskäufer nicht immer einfach, den Bebauungsplan zu interpretieren. Daher sollte im Zweifel ein Fachmann zurate gezogen werden. Manchmal bieten die zuständigen Baubehörden aber auch eine kostenlose Beratung an.

Was gilt, wenn kein B-Plan existiert?
Ein Freifahrtschein für beliebiges Bauen ist dies nicht: Wenn kein Bebauungsplan existiert, greifen die Vorgaben gemäß § 34 des Baugesetzbuchs (BauGB). Darin wird geregelt, wie die Nutzungsart, das Ausmaß der Nutzung sowie die Bauweise der unmittelbaren Nachbarschaft angepasst sein müssen. In diesem Fall ist es sinnvoll, eine Bauvoranfrage zu stellen, die klärt, ob es sich um Bauland handelt und inwieweit das Land konkret bebaubar ist. Bei einer förmlichen Bauvoranfrage erhalten Bauherren einen rechtswirksamen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von drei Jahren. In dieser Zeit muss dann der richtige Bauantrag folgen. Denn der Bauvorbescheid selbst ist noch keine Baugenehmigung.

Die wichtigsten Fakten zum Bebauungsplan

  • Ein Bebauungsplan enthält verbindliche Vorschriften über die zulässige und mögliche Bebauung sowie Nutzung von Grundstücken.
  • Die Einsichtnahme in den Bebauungsplan ist für jedermann möglich, besonders vor einem Grundstückskauf ist dies sehr empfehlenswert.
  • Wenn kein Bebauungsplan existiert, ist das kein Freifahrtschein für beliebiges Bauen: In diesem Fall greifen die Vorgaben gemäß § 34 des Baugesetzbuchs.

Anna Katharina Fricke
Referentin Presse und Kommunikation Haus & Grund Deutschland

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