Barrierefreie Außenanlagen ohne Stolperfallen

Damit Jung und Alt die Anlagen rund um das Haus ungestört genießen können, gehören Hindernisse aus dem Weg geräumt oder von vorneherein vermieden.

Ohne Stolperfallen ins Haus zu gelangen, ist nicht nur im Alter wichtig. Auch für Familien mit Kindern ist ein barrierefreier Zugang zu Haus und Garten von Nutzen. Wer Kinderwagen oder Rollstuhl zu schieben hat, weiß große und schwellenlose Türen zu schätzen. „Wer sein Haus neu baut oder saniert, sollte Barrierefreiheit deshalb immer im Blick haben“, empfiehlt Architekt Rudolf Knoll von der Beratungsstelle Barrierefreies Bauen der Architektenkammer Niedersachsen.

Ausreichend breite und rutschfeste Wege

Idealerweise werden barrierefreie Außenanlagen möglichst eben und mit ausreichenden Bewegungsflächen für Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen gestaltet. Das gilt für den Weg zur Haustür genauso wie für den Weg vom Wohnbereich auf die Terrasse und in den Garten. Wege sollten für Rollstuhlfahrer mindestens eine Breite von 1,20 Meter haben, für einen Rollator reichen 90 Zentimeter. Und wo gewendet werden muss, sollte für einen Rollator eine Bewegungsfläche von 1,20 x 1,20 Meter und für einen Rollstuhl von 1,50 x 1,50 Meter eingeplant werden. Entsprechende Rangierflächen sollte es auch auf der Terrasse geben.

Der Bodenbelag der Gartenwege sollte bei jedem Wetter rutschfest sein. Geeignet ist der wasserdurchlässige Dränstein. Auch Beton oder Naturstein sind möglich; sie versiegeln allerdings den Boden, weshalb hier für einen entsprechenden Wasserablauf gesorgt werden muss. Die Oberflächen sollten außerdem nicht zu rau sein. Für Menschen mit Sehbehinderung sollte auf ausreichend Kontrast zwischen Bodenbelag und Rand geachtet werden. Äste von Bäumen oder Sträuchern sollten nicht auf den Wegen liegen und der Belag regelmäßig auch von Laub und Moos befreit werden.

Alternative zur Treppe: die Rampe

Wer einen barrierefreien Garten anlegt, sollte möglichst auf Treppen verzichten oder sie sicher mit Handläufen an beiden Seiten und ohne Untertritt gestalten. Besser geeignet sind Rampen, ebenfalls mit seitlichen Handläufen. Dabei darf die Steigung der Rampe nicht mehr als 6 Prozent betragen. Diese und andere Anforderungen schreibt die entsprechende DIN-Norm 18040-2 vor.

Rampen – etwa aus Metall – lassen sich gut nachrüsten. „Eine solche Rampe braucht einen rutschfesten und wasserdurchlässigen Bodenbelag sowie am Beginn und am Ende eine Bewegungsfläche von 1,50 Meter auf 1,50 Meter sowie einen Kantenschutz in Höhe von 10 Zentimetern“, erklärt Experte Knoll. Reicht der Platz für eine Rampe nicht aus, kann auch ein Lift eine Variante für den barrierefreien Zugang zu Haus und Garten sein. Dabei bieten unterschiedliche Hub- und Plattformlifte eine Vielzahl von Lösungsmöglichkeiten. Sie sollten durch ein Vordach möglichst wettergeschützt sein.

Entscheidend: Türen ohne Schwellen

Zu barrierefreien und rollstuhlgerechten Außenanlagen gehört auch ein müheloser Weg aus dem Haus. Um ohne Hindernisse auf die Terrasse zu gelangen, sollte die Terrassentür schwellenlos und mindestens 1,20 Meter breit sein sowie sich mit wenig Kraftaufwand öffnen lassen. Ein automatischer Antrieb kann hier hilfreich sein. Dies gilt auch für die Haustür oder ein Gartentor.

Vor und hinter der Tür sollte außerdem eine Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 Meter eingeplant werden. Schalter, Klinken oder Türknöpfe sowie Klingeln und Gegensprechanlagen sind idealerweise in einer Höhe von 85 bis 110 Zentimetern angebracht. Und auch wer in jungen Jahren noch keinen automatischen Türöffner benötigt, sollte schon vorsorglich die elektrischen Leitungen verlegen lassen, damit ein solcher Öffner später leicht nachgerüstet werden kann.

Ein Muss: gute Beleuchtung

Zur problemlosen Mobilität im Außenbereich gehört eine gute Beleuchtung von Wegen und Türen. Dies gilt umso mehr für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen. Nicht zu vergessen die passenden Lichtschalter beziehungsweise Bewegungsmelder. Außerdem sollte der Garten pflegeleicht gestaltet sein. Dazu gehören etwa die Möglichkeit einer automatischen Bewässerung, der Einsatz eines Mähroboters und die Anlage von unterfahrbaren Hochbeeten, die auch das Gärtnern aus dem Rollstuhl erlauben.

Für die barrierefreie Gestaltung des gesamten Wohnumfeldes gibt es Beratungsstellen. Sie kennen neben den einschlägigen Vorschriften mögliche Fördertöpfe auf Bundes- und Landesebene oder kommunaler Ebene. Zuweilen lassen sich Leistungen kombinieren. Liegt ein Pflegegrad vor, können Zuschüsse über die Pflegekasse beantragt werden. Und wie immer gilt: Wer eine Förderung in Anspruch nehmen will, sollte zuerst die Voraussetzungen dafür unter die Lupe nehmen.

Karin Birk

Suchcode: 2407-HL02