Barrierefrei sanieren: Eine Investition für alle Lebenslagen

Barrierefreier Wohnraum liegt im Trend. Wer saniert, sollte den Wohnraum auch unter diesem Gesichtspunkt unter die Lupe nehmen. Neben einer frühzeitigen Altersvorsorge steigert der Umbau gleichzeitig den Wert der Immobilie und erhöht den Wohnkomfort.

Wie wichtig Barrierefreiheit in Zukunft sein wird, zeigt ein Blick auf die Statistiken. Seit den Neunzigerjahren nimmt die Zahl der Älteren kontinuierlich zu; Prognosen zufolge wird der Anteil der über 80-Jährigen bis zum Jahr 2050 auf rund zehn Millionen anwachsen und sich damit im Vergleich zu jetzt fast verdoppeln. Ohne den altersgerechten Umbau von Gebäuden ist ein langes und selbständiges Leben in der eigenen Wohnung aber für viele kaum möglich. Wer schon jetzt beim Bau oder beim Sanieren gewisse Maßnahmen umsetzt, wirkt diesem Trend sinnvoll entgegen und sorgt für die Zukunft vor.

Warum frühzeitig sanieren?
Barrierefreies Sanieren ist allerdings nicht unbedingt eine Frage des Alters. Schon junge Menschen können mit einer altersgerechten Sanierung sinnvoll fürs Alter investieren. Gleichzeitig profitieren sie bereits jetzt von einem erhöhten Wohnkomfort und steigern den Wert der Immobilie. Dabei sind nicht nur Haus- und Wohnungseigentümer angesprochen, sondern auch Vermieter, denn barrierearme Wohnungen sind Mangelware und bei vielen, auch bei Familien mit Kleinkindern, heiß begehrt.

Mieter haben ein Recht auf Umbau
Auch Mieter können – die Zustimmung des Vermieters vorausgesetzt – ihre Räumlichkeiten auf eigene Kosten altersgerecht umbauen. Ist eine barrierefreie Wohnung aus Alters- oder Gesundheitsgründen notwendig, stehen Mietern sogar gewisse Umbaumaßnahmen zu, bei denen sie auf eine Einwilligung bestehen können. So gibt § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches Mietern, die ein berechtigtes Interesse haben, einen Rechtsanspruch gegen den Vermieter zur Durchführung von baulichen Maßnahmen oder dem Einbau von sonstigen Einrichtungen an die Hand. Ein berechtigtes Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn der Mieter oder auch ein Angehöriger des Mieters eine Behinderung hat. Der Vermieter kann in diesem Fall seine Zustimmung nur verweigern, wenn seine Interessen schwerer wiegen als die Interessen des Mieters. Dabei sind auch die berechtigten Interessen anderer Mieter in dem Gebäude zu berücksichtigen.

Wo liegen die Hauptprobleme in Bestandsbauten?
Ein Großteil der bestehenden Wohnungen und Häuser im Bundesgebiet sind Altbauten. Ihnen fehlt vielfach die Barrierefreiheit, weshalb sie altersgerecht umgebaut werden müssen. Die Mankos sind dabei vor allem in den Sanitärräumen zu finden. Auch die Zuwegungen im Außenbereich, zu schmale Türen und Flure sowie Türschwellen machen mit abnehmender Beweglichkeit im Alter Probleme. Das Umbau-Spektrum erstreckt sich dabei von einer mobilen Rampe oder einem erhöhten WC für rund 800 Euro bis zur kompletten Grundrissänderung, die gut und gerne einen fünfstelligen Eurobereich erreicht.

Förderungen nutzen
Eine barrierefreie Sanierung beziehungsweise ein altersgerechter Umbau wird von öffentlicher Seite gefördert. Ist ein Umbau medizinisch notwendig, greifen häufig Versicherungen oder Rehabilitationsträger. So zahlt zum Beispiel die Pflegekasse bei einer festgestellten Pflegebedürftigkeit einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 Euro.

Doch ein aktueller Bedarf ist nicht zwingend notwendig: Auch in jungen Jahren werden Maßnahmen zum barrierefreien Umbau der eigenen vier Wände gefördert. Zu den bekanntesten Geldgebern in diesem Bereich zählt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die sowohl zinsgünstige Kredite als auch Zuschüsse zur altersgerechten Sanierung anbietet. Gefördert werden Maßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden und so der Wohnkomfort gesteigert wird. Hierzu gehören Maßnahmen aus dem Bereich des Wohnumfeldes und der Gebäudezuwegung ebenso wie Badumbauarbeiten und das Überwinden von Stufen und Treppen. Auch eine Umgestaltung der Raumaufteilung und die Errichtung von altersgerechten Hilfssystemen und Bedienelementen können gefördert werden.

Weitere Informationen zum KfW-Kredit erhalten Sie unter https://t1p.de/kfw159

Informationen zu dem Investitionszuschuss der KfW erhalten Sie unter https://t1p.de/kfw455

Anna Katharina Fricke
Referentin Presse und Kommunikation Haus & Grund Deutschland

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