Auswirkungen der Nichtanzeige von Mängeln an der Mietsache durch den Mieter

Der Mieter ist verpflichtet, Mängel an der Mietsache dem Vermieter zu melden. Unterlässt er es aber, kann dies je nach konkreter Sachlage die unterschiedlichsten Konsequenzen nach sich ziehen.

Von Dr. Carsten Brückner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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