Aufteilung in Wohnungseigentum: Vorsicht bei der Verschiebung von Immobilienvermögen
Dass Mietern ein Vorkaufsrecht zusteht, wenn das Gebäude später in Wohnungseigentum umgewandelt und die Wohnung dann an einen Dritten verkauft wird, ist zumeist bekannt. Dass Mieter aber auch bei einer entsprechenden Verschiebung zwischen unterschiedlichen Gesellschaften der Eigentümer mit einem Vorkaufsrecht hineingrätschen können, hat der Bundesgerichtshof (BGH) erst kürzlich mit Urteil vom 8. Oktober 2025 (VIII ZR 18/24) entschieden.
