Anpassung der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten wegen erhöhter Energiepreise
Die derzeit stark steigenden Energiepreise werden bei der nächsten Abrechnung der Betriebskosten hohe Nachzahlungen des Mieters zur Folge haben. Sie führen bereits jetzt dazu, dass der Vermieter seinen Energielieferanten bei Rechnungs- oder Vorschusszahlungen höhere Entgelte leisten muss, die er erst in die kommende Betriebskostenabrechnung einstellen und so an den Mieter weitergeben kann. Dies führt zu einer Steigerung der finanziellen Belastung des Vermieters und erhöht das Risiko einer streitigen Auseinandersetzung über das kommende Betriebskostenabrechnungsergebnis und eines Forderungsausfalls beim Ausgleich der Betriebskostennachforderung. Wie kann der Vermieter dem begegnen?
Von Dr. Carsten Brückner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht