Anhebung der linearen Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die Gebäude-AfA für den Neubau steigt ab Jahresbeginn 2023 von 2 auf 3 Prozent (§ 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 EStG).

Zudem ist eine beabsichtigte Streichung der Ausnahmeregelung zum Ansatz einer kürzeren Nutzungsdauer für die Gebäudeabschreibung (§ 7 Absatz 4 Satz 2 EStG) aus der Endfassung des Jahressteuergesetzes wieder herausgenommen worden. Diese Möglichkeit zum Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer bleibt also erhalten. Dass diese Ausnahmeregelung nun doch bestehen bleibt, ist auch dem hartnäckigen Einsatz von Haus & Grund zu verdanken.

Sibylle Barent, Leiterin Steuer- und Finanzpolitik Haus & Grund Deutschland

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