An- und Umbauten: Wann eine Genehmigung notwendig ist

Häuslebauer wissen, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist, bevor der erste Spatenstich gesetzt wird. Doch wie sieht es mit Um- oder Anbauten aus? Welche Bauvorhaben müssen vom zuständigen Bauamt genehmigt, welche der Versicherung gemeldet werden?

Baugenehmigungsverfahren sind Deutschland über die jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Maßgeblich ist immer das Bauordnungsrecht.

Genehmigungspflichtige Projekte

Grundsätzlich benötigen bauliche Anlagen, die errichtet, geändert, abgebrochen und deren Nutzung geändert wird, eine Genehmigung. Unter dem Begriff „Errichtung“ wird ein Neubau verstanden. Dieser muss eine selbstständige, abtrennbare bauliche Erweiterung sein, beispielsweise ein Anbau oder eine Garage. Zusätzlich gibt es sogenannte unselbstständige Erweiterungen, beispielsweise Balkone oder Dachgeschossausbauten. Mit der unselbstständigen Erweiterung geht eine Veränderung oder Umgestaltung der Bausubstanz einher.

Genehmigungsfreie Projekte

Es gibt eine Vielzahl von Ausnahmen, die keine Genehmigung benötigen. Diese sind in der Regel in den Landesverordnungen aufgelistet. Dazu gehören zum Beispiel Geräteschuppen bis zu 30 Quadratmeter, Terrassenüberdachungen bis 3 Meter Tiefe oder Mauern und Zäune bis zu 2 Metern Höhe. Diese Aufzählung ist freilich nicht vollständig.

Trotz Genehmigungsfreiheit dürfen bau- oder nachbarrechtliche Vorschriften nicht missachtet werden: Abstands- und Brandschutzregeln bleiben bestehen. Bei Verstößen können die Aufsichtsbehörden auch nach Jahren die Beseitigung des Bauvorhabens verlangen.

Wohngebäudeversicherung rechtzeitig informieren

Die Wohngebäudeversicherung ist über Um- und Anbaumaßnahmen zu informieren, damit diese im Vertrag ergänzt werden können und der Versicherungsschutz auch dafür gilt. Andernfalls kann es passieren, dass bei einer Wertsteigerung des Hauses die vereinbarte Versicherungssumme nicht mehr ausreicht und eine Unterversicherung entsteht. Kommt es dann zu einem Schadenfall, zahlt der Versicherer womöglich nicht den kompletten Schaden.

Bauvorhaben absichern

Grundsätzlich stecken Baustellen voller Risiken und Gefahren, und der Bauherr muss dafür Sorge tragen, dass sich niemand auf der Baustelle verletzen kann. Sollte doch einmal etwas passieren, schützt die Bauherrenhaftpflichtversicherung vor den finanziellen Ansprüchen anderer. Bei kleineren Bauvorhaben reicht in der Regel eine Privathaftpflichtversicherung. Bei vermieteten Objekten ist der Bauherrenhaftpflichtschutz bis zu einer gewissen Bausumme in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enthalten.

Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauherrn bei Neubauten vor unvorhersehbaren Schäden, die während der Bauzeit auftreten können. Abgedeckt sind insbesondere Schäden durch höhere Gewalt, zum Beispiel Sturm, Überschwemmung oder Überflutung. Aber auch Schäden durch Sabotage, die Folgekosten von Konstruktions- und Materialfehlern sowie unbekannte Eigenschaften des Baugrundes sind mitversichert.

Wichtig: Dies gilt nur für die Neubausubstanz. Schäden an der Altbausubstanz bei Sanierungen oder Umbauten sind in der Regel nicht versichert. Es gibt nur wenige Versicherer auf dem Markt, die solche Schäden mitversichern.

Lassen Sie sich über den passenden Versicherungsschutz von den Experten der GEV unter der Telefonnummer 040 3766 3367 beraten.

GEV Grundeigentümer-Versicherung

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