Abrechnungsspitzen: Teilnichtigkeit bei isolierbarem Rechenfehler
Mit Urteil vom 11. April 2025 (V ZR 96/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass ein Beschluss einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) über Nachschüsse oder die Anpassung beschlossener Vorschüsse auch (nur) teilweise für ungültig erklärt werden kann – sofern es sich um eine rechnerisch selbstständige und abgrenzbare fehlerhafte Kostenposition handelt und anzunehmen ist, dass die Eigentümer den Beschluss auch ohne diesen Teil gefasst hätten.