Kommentar: Zurück ins Mittelalter

Berlin will ein Mietenregister einführen. Künftig sollen Vermieter verpflichtet werden, die aktuelle Miethöhe an den Staat zu melden. Nach den Plänen des Berliner Parlaments soll so für jedermann sichtbar werden, wer zu welchen Preisen vermietet. Und auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht ein bundesweites Mietentransparenzregister vor. Berlin wäre also nur der Anfang.

Offiziell sollen die Register keine unmittelbaren rechtlichen Folgen auslösen. Sie dienten doch nur der Transparenz, heißt es. Doch genau darin liegt das Problem: Wer Personen öffentlich sichtbar macht, ohne dass dies für ein konkretes Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren erforderlich ist, schafft keinen Erkenntnisgewinn, sondern nur einen Pranger!

Der Pranger war im Mittelalter ein Instrument öffentlicher Bloßstellung. Er wurde in der Zeit der Aufklärung überwunden, weil man erkannte, dass Demütigung keine angemessene Form staatlichen Handelns ist. Strafe gehört in die Hand unabhängiger Gerichte, nicht auf den Marktplatz. Die Würde des Menschen verlangt genau das.

Der Rechtsstaat lebt davon, dass er Menschen schützt – auch vor der öffentlichen Bloßstellung. Der Pranger wurde abgeschafft, weil die Aufklärung stärker wirkte als die Lust am Anprangern. Wer ihn heute in digitaler Form wieder errichtet, bewirkt keinen Fortschritt. Er reißt eine Brücke zur Moderne ein und schlägt den Weg zurück in eine Zeit, von der wir glaubten, sie längst überwunden zu haben.

Kai Warnecke Präsident Haus & Grund Deutschland

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