Steuerliche Bewertung von Eigentumswohnungen bei Erbschaft und Schenkung: Vergleichspreise sind maßgeblich

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11. März 2026 (II R 6/23) die Anfechtbarkeit der von Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise eingeschränkt. Diese sind demnach für Immobilien grundsätzlich maßgebend und von der Finanzverwaltung sowie den Steuerpflichtigen bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungssteuer heranzuziehen. Damit bestätigt der BFH eine langjährige Linie seiner Rechtsprechung.

Dieser Inhalt steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an.